Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.10.2010 - I-15 Wx 216/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
FGG §§ 13a Abs. 1, 81 Abs. 2
Kein Anspruch auf Erstattung der im Abhilfeverfahren entstandenen gerichtlichen Auslagen für eine Beweisaufnahme, die bereits vor Beschwerdeeinlegung hätte erfolgen müssen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren nach Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 13a Abs. 1; FamFG § 81 Abs. 2
Erstattungsfähigkeit der Kosten der Sachverhaltsaufklärung im Abhilfeverfahren nach Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 9 T 63/09
- OLG Hamm, 01.10.2010 - I-15 Wx 216/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 395
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98
Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf …
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10
Denn die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256, 261; FamRZ 1990, 211, 212; KG FamRZ 2000, 912). - OLG Hamm, 16.08.1999 - 15 W 205/99
Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10
Die nach dieser Vorschrift vorzunehmende Ermessensentscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur beschränkt, nämlich daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat oder von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Gesichtspunkte außer Acht gelassen hat (Senat NZM 2000, 715;… Keidel/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 27, Rdnr. 23 m.w.N.). - BayObLG, 03.10.1989 - BReg. 1a Z 23/89
Voraussetzungen für Anfechtung eines Testaments; Beweggründe für letztwillige …
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10
Denn die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256, 261; FamRZ 1990, 211, 212; KG FamRZ 2000, 912). - BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2010 - 15 Wx 216/10
Denn die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit hat derjenige zu tragen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit eines Testaments beruft (BayObLGZ 1979, 256, 261; FamRZ 1990, 211, 212; KG FamRZ 2000, 912).
- OLG Hamm, 13.01.2016 - 2 SAF 17/15
Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts im Sorgerechtsprozess
Maßgebend ist vielmehr, ob sich aus den Umständen ergibt, dass der neue Aufenthalt auf längere Zeit angelegt ist und künftig der Daseinsmittelpunkt des Kindes werden soll (vgl. BGH, FamRZ 1993, 798, 799, bei juris Langtext Rn 21; OLG Dresden, FamRZ 2014, 1654, bei juris Langtext Rn 5 m.w.N.; KG, FamRZ 2014, 787, 788, bei juris Langtext Rn 7: verneint für eine bloße "Übergangslösung"; Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Köln, FamRZ 2012, 1406, 1407, bei juris Langtext Rn 10; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 9, 15; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4).Zwar haben die Kindeseltern ihren Wohnsitz i.S.v. § 7 Abs. 1 BGB in C. Auch der Ergänzungspfleger, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, sitzt in C. Für den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes nach § 152 Abs. 2 FamFG kommt es jedoch auf den von den Eltern oder von dem Aufenthaltsbestimmungsberechtigten abgeleiteten Wohnsitz eines Kindes nach § 11 S. 1, 2 BGB nicht an (vgl. Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 12).
Der maßgebliche gewöhnliche Aufenthalt des Kindes ist vielmehr unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt des sorgeberechtigten Elternteils zu bestimmen (vgl. Senat, FamRZ 2014, 411, bei juris Langtext Rn 22; OLG Hamm, FamRZ 2012, 726, bei juris Langtext Rn 4; Senat, FamRZ 2011, 395, bei juris Langtext Rn 12;… Lorenz, in: Zöller, a.a.O., § 152 FamFG Rn 2).
- VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15
Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der …
Denn die Entscheidung über die örtliche Unzuständigkeit des Familiengerichts knüpft rechtlich nicht an die melderechtliche Festlegung des "alleinigen Wohnsitzes" eines Kindes an (vgl. insoweit OLG Hamm, Beschl. v. 13.07.2010 - 2 Sdb (FamS) Zust 21/10 -, FamRZ 2011, 395), sondern nach §§ 151 Nr. 2 und 3; 152 Abs. 2 FamFG an dem - im dortigen Verfahren eigenständig zu bestimmenden - "gewöhnlichen Aufenthalt" der Kinder, der in Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes dann gegeben ist, wenn dieser auf Dauer angelegt ist und durch hinreichende soziale, d.h. insbesondere familiäre und freundschaftliche Beziehungen am Aufenthaltsort geprägt wird (…Heilmann in: Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 152 Rn. 17;… Borth/Grandel in: Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl. 2015, § 152 Rn. 6 ). - OLG Jena, 19.11.2014 - 4 UF 543/13 Der Daseinsmittelpunkt eines minderjährigen Kindes leitet sich zwar grundsätzlich nicht vom Aufenthalt oder Wohnsitz der Eltern ab, sondern ist autonom zu bestimmen (…BGH a.a.O.; OLG Hamm, FamRZ 2011, 395).