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OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 106/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 07.03.2003 - 5 O 96/02
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 5 U 106/03
- BGH, 16.05.2006 - XI ZR 15/04
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 5 U 19/04
Einwendungsdurchgriff bei Inanspruchnahme aus einem Kreditvertrag zur …
Dazu fehlen im vorliegenden Fall jedoch konkrete Anhaltspunkte (vgl. Senat, Urteil vom 01.12.2003, 5 U 106/03; Urteil vom 27.1.2003, 5 U 178/01). - OLG Hamm, 01.03.2004 - 5 U 246/03 dd) Bereits unter Rückgriff auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze (BGH, ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, 1391 und 424, 425) ist das von den Klägern geschilderte Verhalten des Vermittlers H angesichts der schon zur Zeit des in Rede stehenden Vertragsschlusses unstreitig mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der Fa. I einerseits und der Beklagten andererseits dieser auch zuzurechnen (vgl. Senat, Urteile vom 17.03.2003, 5 U 43/01, und vom 01.12.2003, 5 U 106/03), so dass dahin stehen kann, ob, wie die Kläger meinen, sich ein derartiger Rückgriff unter generellen Gesichtspunkten verbietet.
- OLG Hamm, 19.01.2004 - 5 U 182/03 dd) Bereits unter Rückgriff auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze (BGH, ZIP 2003, 1741; NJW 2003, 1390, 1391 und 424, 425) ist das Verhalten des Zeugen E als Vermittler angesichts der schon zur Zeit des in Rede stehenden Vertragsschlusses unstreitig mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der Fa. I einerseits und der Beklagten andererseits dieser auch zuzurechnen (vgl. Senat, Urteile vom 17.03.2003, 5 U 43/01, und vom 01.12.2003, 5 U 106/03), so dass dahin stehen kann, ob, wie der Kläger meint, sich ein derartiger Rückgriff unter generellen Gesichtspunkten verbietet.