Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.01.2017 - I-18 W 38/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beschwerde der Staatskasse gegen Unterbleiben eines Beschlusses zur Kostentragung nach Klagerücknahme
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen das Unterbleiben einer Kostenentscheidung nach Klagerücknahme bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Beklagten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 4 S. 2
Beschwerde der Staatskasse gegen Unterbleiben eines Beschlusses zur Kostentragung nach Klagerücknahme - rechtsportal.de
ZPO § 269 Abs. 4 S. 2
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen das Unterbleiben einer Kostenentscheidung nach Klagerücknahme bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Beklagten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zpoblog.de (Kurzinformation)
Bezirksrevisor kann Beschluss gem. § 269 Abs. 4 Satz 2 ZPO nicht erzwingen
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 6 O 234/15
- OLG Hamm, 02.01.2017 - I-18 W 38/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1998 - XI ZR 291/97
Recht des Bezirksrevisors zur Beantragung eines Kostenbeschlusses
Auszug aus OLG Hamm, 02.01.2017 - 18 W 38/16
Vor dem Erlass einer Kostengrundentscheidung besteht ein solcher Anspruch aber nicht (z.B. BGH, Beschluss vom 14.7.1998, Az. XI ZR 291/97, MDR 1998, S. 1248;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 22. Aufl., § 59 Rn. 15;… AnwK-RVG/Fölsch, § 59 Rn. 16; ;… Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 13. Aufl., § 122 Rn. 5).