Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Enteignender Eingriff
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Besprechungen u.ä.
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Anspruch aus enteignendem Eingriff bei rechtmäßiger Maßnahme der Polizei
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 25 O 210/20
- OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Papierfundstellen
- MDR 2021, 816
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10
Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Es besteht jedoch ein grundlegender Unterschied in der Vorgehensweise der Polizei, ob sie eine nicht verantwortliche Person zur Beseitigung einer Gefahr heranzieht oder ob jemand betroffen wird, der außerhalb dieser durch die Polizei wahrnehmbaren Zusammenhänge steht (BGH, Urteil vom 03. März 2011 - III ZR 174/10 -, Rn. 13, juris).Erforderlich ist die Wertung, dass dem Kläger ein "Sonderopfer" abverlangt wurde, das die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreitet (BGH, Urteil vom 03. März 2011 - III ZR 174/10 -, Rn. 37 ff juris), was von der Realisierung des allgemeinen Lebensrisikos abzugrenzen ist.
- BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83
Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Die Haftungsfigur des enteignenden Eingriffs findet - ebenso wie die des enteignungsgleichen Eingriffs (BGH…, Urteil vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, BGHZ 90, 17-33, Rn. 36) - im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz der §§ 74, 75 EinlPrALR ihre Grundlage (BGH, Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20-32, Rn. 20), wenn es an einer ausdrücklichen und vorrangigen Spezialregelung fehlt. - BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91
Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Soweit an §§ 19, 39 OBG NW zu denken ist, scheidet eine unmittelbare Anwendung aus, weil diese voraussetzt, dass der Geschädigte als Adressat einer Maßnahme der Gefahrenabwehr - zumindest als scheinbarer Störer (dazu BGH, Urteil vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 -, juris) - in Anspruch genommen worden wäre, ohne Störer zu sein, oder Opfer einer rechtswidrigen Maßnahme gewesen wäre.
- BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83
Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Vielmehr muss sich das dem Betroffenen auferlegte Sonderopfer aus der Eigenart der hoheitlichen Maßnahme herleiten lassen und die durch das Verwaltungshandeln geschaffene Gefahrenlage muss in einer Weise zu den schädigenden Auswirkungen geführt haben, die für die konkrete Betätigung der Hoheitsgewalt typisch sind, um das Erfordernis der Unmittelbarkeit zu erfüllen (BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 -, BGHZ 92, 34-54, Rn. 13). - BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60
Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Während er in frühen Entscheidungen dazu tendierte, mehr oder weniger zufällige Beschädigungen des Eigentums Dritter anlässlich hoheitlichen Tätigwerdens für die Annahme einer "Unmittelbarkeit" ausreichen zu lassen und sich dabei in die Nähe einer Gefährdungshaftung begeben hat (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1963 - III ZR 188/62 - Urteil vom 15. März 1962 - III ZR 211/60 -, BGHZ 37, 44-51, je bei juris), hat er in späteren Entscheidungen in einer Art "Rückorientierung zur Eingriffsfinalität" (…Aust/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 5. Auflage, Rn 214) verdeutlicht, dass die bloße Adäquanz nicht ausreiche. - BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82
Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Die Haftungsfigur des enteignenden Eingriffs findet - ebenso wie die des enteignungsgleichen Eingriffs (BGH, Urteil vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, BGHZ 90, 17-33, Rn. 36) - im allgemeinen Aufopferungsgrundsatz der §§ 74, 75 EinlPrALR ihre Grundlage (BGH…, Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20-32, Rn. 20), wenn es an einer ausdrücklichen und vorrangigen Spezialregelung fehlt. - BGH, 14.10.1963 - III ZR 188/62
Schützenpanzer - Manöverschaden, enteignender Eingriff, kein Ausschluß durch § 77 …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Während er in frühen Entscheidungen dazu tendierte, mehr oder weniger zufällige Beschädigungen des Eigentums Dritter anlässlich hoheitlichen Tätigwerdens für die Annahme einer "Unmittelbarkeit" ausreichen zu lassen und sich dabei in die Nähe einer Gefährdungshaftung begeben hat (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1963 - III ZR 188/62 - Urteil vom 15. März 1962 - III ZR 211/60 -, BGHZ 37, 44-51, je bei juris), hat er in späteren Entscheidungen in einer Art "Rückorientierung zur Eingriffsfinalität" (…Aust/Pasternak, Die Enteignungsentschädigung, 5. Auflage, Rn 214) verdeutlicht, dass die bloße Adäquanz nicht ausreiche. - BGH, 25.01.1971 - III ZR 208/68
Wasserrohrbruch - Enteignungsgleicher Eingriff, Unmittelbarkeit, § 836 BGB; …
Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2021 - 22 U 201/20
Es kann daher nicht genügen, dass zwischen einer hoheitlichen Maßnahme und der Eigentumsbeeinträchtigung ein adäquater Ursachenzusammenhang besteht (BGH, Urteil vom 25. Januar 1971 - III ZR 208/68 -, BGHZ 55, 229-235, Rn. 7).