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   OLG Hamm, 02.02.2023 - I-7 U 121/22   

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https://dejure.org/2023,10750
OLG Hamm, 02.02.2023 - I-7 U 121/22 (https://dejure.org/2023,10750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2023 - I-7 U 121/22 (https://dejure.org/2023,10750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2023 - I-7 U 121/22 (https://dejure.org/2023,10750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Schuld im Verkehrsunfall: Anerkenntnis und Beweisbekenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung der Beteiligten an einem Fahrradunfall; Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Beteiligten an einem Fahrradunfall; Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

Verfahrensgang

  • LG Münster - 14 O 1496/21
  • OLG Hamm, 02.02.2023 - I-7 U 121/22

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 736
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20

    Sorgfaltspflichten beim Paartanz

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Dies setzt allerdings einen entsprechenden Rechtsbindungswillen bei dem Erklärenden voraus (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 17; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 15) .

    Vielmehr sind solche Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls regelmäßig durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - zudem versicherungsvertragsrechtlich bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung zum Haftpflichtfall abzugeben (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 18; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 16; Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.01.2022, § 16 StVG Rn. 16) .

  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Dies setzt allerdings einen entsprechenden Rechtsbindungswillen bei dem Erklärenden voraus (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 17; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 15) .

    Vielmehr sind solche Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls regelmäßig durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - zudem versicherungsvertragsrechtlich bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung zum Haftpflichtfall abzugeben (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 18; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 16; Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.01.2022, § 16 StVG Rn. 16) .

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH Urt. v. 21.6.2016 - VI ZR 403/14, juris Rn. 10) .
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Ebenso wenig kann die Klägerin aus dem Umstand, dass das gegen die Beklagte eingeleitete Ermittlungsverfahren mit deren Zustimmung gemäß § 153a StPO gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 200, 00 EUR eingestellt worden ist, etwas für sich herleiten, denn in der Zustimmung liegt kein Schuldeingeständnis (BVerfG Beschluss v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90, NJW 1991, 1530; Peters in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 153a Rn. 22) .
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen, indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt, soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74, juris Rn. 17; BGH Urt. v. 1.12.1994 - VII ZR 215/93, juris Rn. 18; BGH Urt. v. 14.10.2004 - VII ZR 190/03, juris Rn. 19) .
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen, indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt, soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74, juris Rn. 17; BGH Urt. v. 1.12.1994 - VII ZR 215/93, juris Rn. 18; BGH Urt. v. 14.10.2004 - VII ZR 190/03, juris Rn. 19) .
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen, indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt, soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH Urt. v. 24.3.1976 - IV ZR 222/74, juris Rn. 17; BGH Urt. v. 1.12.1994 - VII ZR 215/93, juris Rn. 18; BGH Urt. v. 14.10.2004 - VII ZR 190/03, juris Rn. 19) .
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