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   OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06   

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https://dejure.org/2006,10735
OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 15 W 35/06 (https://dejure.org/2006,10735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung betreffend die Beschränkung des Aufhängens von Blumenkästen auf das Aufhängen an der Balkoninnenseite; Einschränkung der Nutzbarkeit des Balkons; "Ordnungsmäßigkeit" eines Gebrauchs; Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; ...

  • Judicialis

    FGG § 13 S. 3; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 45 Abs.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung über ordnungsgemäßen Gebrauch (hier: Anbringung von Blumenkästen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.03.2002 - 2Z BR 182/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während rechtshängigen Verfahrens - Verpachtung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Die Entscheidung liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung (BayObLG NZM 2002, 569).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Da dieser nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG FGPrax 2001, 189; 2005, 108) erforderlichen Handhabung ist auch nach der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeischaft (NJW 2005, 2061) festzuhalten, sofern - wie hier - in einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung weiterhin die einzelnen Miteigentümer persönlich am Verfahren zu beteiligen sind.
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Sie ist ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert zulässig, weil sie sich dagegen richtet, dass die sofortige Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist (BGHZ 119, 216).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Da dieser nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG FGPrax 2001, 189; 2005, 108) erforderlichen Handhabung ist auch nach der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeischaft (NJW 2005, 2061) festzuhalten, sofern - wie hier - in einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung weiterhin die einzelnen Miteigentümer persönlich am Verfahren zu beteiligen sind.
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Die Einzelheiten sind anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Zweckbestimmung des gemeinschaftlichen Eigentums bei Beachtung des Gebots der allgemeinen Rücksichtnahme in Abwägung der allseitigen Interessen zu ermitteln (BGH NJW 2000, 3211 f.).
  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Balkonaußenwände und -brüstungen gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind (vgl. BGH NJW 1985, 1551; BayObLGZ 1974, 269/271 f.).
  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2006 - 15 W 35/06
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Balkonaußenwände und -brüstungen gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 WEG zwingend gemeinschaftliches Eigentum sind (vgl. BGH NJW 1985, 1551; BayObLGZ 1974, 269/271 f.).
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