Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.2016 - I-5 U 102/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,27426
OLG Hamm, 02.05.2016 - I-5 U 102/15 (https://dejure.org/2016,27426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2016 - I-5 U 102/15 (https://dejure.org/2016,27426)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - I-5 U 102/15 (https://dejure.org/2016,27426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,27426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung des Umfangs eines Wegerechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1018, 1028 Abs. 1 Satz 2
    Beschränkung der Ausübung eines Wegerechts auf begrenzten Grundstücksteil aufgrund rechtsgeschäftlicher Festlegung oder tatsächlicher Ausübung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wegegrunddienstbarkeit - Verjährung nach § 1028 Abs. 1 S. 2 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1018 ,1028 Abs. 1 S. 2
    Erlöschen einer Wegegrunddienstbarkeit durch Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1018 ,1028 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Feststellung des Umfangs eines Wegerechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann ein Wegerecht nur einen begrenzten Grundstücksteil erfassen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmtheitsgrundsatz bei rechtsgeschäftlicher Bestimmung des Ausübungsbereichs eines Wegerechts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 330
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.1981 - V ZR 168/80

    Grunddienstbarkeit in Gestalt eines Versorgungsleitungsrechts für Strom, Wasser

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15
    In diesem Fall ist die Grunddienstbarkeit nicht wirksam entstanden (vgl. BGH MDR 1969, 469 - Rdn. 20; BGH NJW 1982, 1039 - Rdn. 16, jeweils zitiert nach Juris).

    So hat der Bundesgerichtshof für Wegerechtsdienstbarkeiten, die sich auf bereits vorhandene Anlagen beziehen, z. B. die Bezeichnung " 2 m breiter Weg, der zum Feldweg nach B. führt " und den Hinweis auf eine bestehende Gleisanlage und ihre Fortsetzung auf dem Nachbargrundstück, als hinreichend bestimmt genügen lassen (vgl. BGH NJW 1982, 1039, Rdnr. 16 zitiert nach Juris).

    Vielmehr kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Eintragungsbewilligung aus Oktober 1956 durch Verweisung auf den bei der Bestellung bestehenden Zustand den Wegeverlauf in zweifelsfreier Weise beschrieben hat (vgl. BGH NJW 1982, 1039 - Rdnr. 16 zitiert nach juris).

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15
    Wenn - wie hier - das gesamte Flurstück 351, aus welchem unstreitig das Flurstück 1060 hervorgegangen ist, mit einem Wegerecht belastet ist, kann gleichwohl die Ausübung auf einem begrenzten Bereich des Grundstücks beschränkt worden sein (vgl. BGH NJW 2002, 3021 - Rdnr. 21 ff zitiert nach Juris und Palandt- Bassenge, a.a.O., § 1018 BGB, Rdnr. 7).

    Die Vertragsparteien müssten dann in dem Fall einer Gesamtbelastung des Grundstücks durch eine Grunddienstbarkeit trotz gewollter Ausübungsbeschränkung keine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zur Ausübungsstelle treffen (vgl. BGH NJW 2002, 3021 - Rdnr. 17 zitiert nach Juris und BGH NJW-RR 2006, 237 ff - Rdnr. 13 zitiert nach Juris sowie Palandt-Bassenge, a.a.O., § 1018 BGB, Rdnr. 7).

    Umstände außerhalb dieser Urkunde dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGH MDR 1969, 469 - Rdn. 20 zitiert nach Juris, BGH NJW 2002, 3021 - Rdn. 11).

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15
    Diese Lücke sei dadurch zu schließen, dass der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit, die durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursacht werde, in entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB in 30 Jahren verjähre, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in seiner Ausübung gehe (BGH, Urteil vom 18.07.2014, Az.: V ZR 151/13).
  • OLG Dresden, 08.03.2000 - 18 U 2888/99

    Wirksamkeit eines zu Zeiten der ehemaligen DDR genehmigungsbedürftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15
    Der Kläger, der eine etwaige Unrichtigkeit des Grundbuchs als durch sie Beeinträchtigter zu beweisen hat (vgl. OLG Dresden, VIZ 2000, 369 - Rdn. 39 zitiert nach Juris und Palandt/Passenge, 75. Aufl. 2016, § 894 BGB Rdn. 4), hat diesen Beweis in beiden aufgezeigten Fallvarianten nicht zu führen vermocht.
  • BGH, 07.10.2005 - V ZR 140/04

    Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2016 - 5 U 102/15
    Die Vertragsparteien müssten dann in dem Fall einer Gesamtbelastung des Grundstücks durch eine Grunddienstbarkeit trotz gewollter Ausübungsbeschränkung keine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zur Ausübungsstelle treffen (vgl. BGH NJW 2002, 3021 - Rdnr. 17 zitiert nach Juris und BGH NJW-RR 2006, 237 ff - Rdnr. 13 zitiert nach Juris sowie Palandt-Bassenge, a.a.O., § 1018 BGB, Rdnr. 7).
  • BGH, 28.04.2023 - V ZR 258/21

    Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit bereits bei Bestellung durch eine auf

    Soweit das teilweise anders gesehen und, sofern dies überhaupt begründet wird, die Ansicht vertreten wird, die Interessenlage bei Bestehen einer störenden Anlage sei nicht notwendig die gleiche wie bei einem nachträglichen Errichten einer solchen Anlage (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. Mai 2016 - 5 U 102/15, juris Rn. 49; BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2023], § 1028 Rn. 14; NK-BGB/Otto, 5. Aufl., § 1028 Rn. 10; RGRK/Rothe BGB, 12. Aufl., § 1028 Rn. 2; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1028 Rn. 3: "neue Anlage"), überzeugt das nicht.
  • OLG Schleswig, 11.03.2021 - 11 U 98/20

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung der Beeinträchtigung

    Die Auffassungen hierzu sind in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich (gegen eine einschränkende Auslegung: OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.11.2008 - 1 U 147/08 - 46 -, Rn. 16; Palandt/Herrler BGB, 80. Auflage, § 1028 BGB Rn. 2; dafür: BeckOGK/Kazele, BGB, § 1028 Rn. 14; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1028, Rn. 3, wo von einer "neuen" Anlage die Rede ist; OLG Hamm, 5 U 102/15, Rn. 49).
  • OLG Schleswig, 25.06.2020 - 11 U 98/20

    Bestand eines als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragenen Wegerechts;

    Die Auffassungen hierzu sind in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich (gegen eine einschränkende Auslegung: OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.11.2008 - 1 U 147/08 - 46 -, Rn. 16; Palandt/Herrler BGB , 80. Auflage, § 1028 BGB Rn. 2; dafür: BeckOGK/Kazele, BGB , § 1028 Rn. 14; Staudinger/Weber (2017) BGB § 1028 , Rn. 3, wo von einer "neuen" Anlage die Rede ist; OLG Hamm, 5 U 102/15, Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht