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   OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08   

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https://dejure.org/2008,7922
OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08 (https://dejure.org/2008,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.06.2008 - 2 Ss 190/08 (https://dejure.org/2008,7922)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 2 Ss 190/08 (https://dejure.org/2008,7922)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksam eingelegtes Rechtsmittel als von Amts wegen zu prüfender Umstand; Entgegenstehende Rechtskraft als Befassungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 206a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Verwerfung einer verspätet eingelegten Berufung des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 28.12.2007 - 4St RR 227/07

    Formerfordernis bei Berufungseinlegung; Verschlechterungsverbot bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08
    Zu Recht wird daher die Auffassung vertreten, dass das Revisionsgericht das Berufungsurteil wegen der verspäteten Berufung aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen hat, wenn die Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils übersehen wurde (OLG München, NJW 2008, 1331, 1332, mit Nam. Meyer-Goßner, 1332; Löwe-Rosenberg-Hanack, a.a.O., § 337, Rdnr. 53).

    Dabei ist - zur Klarstellung - auch festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig ist (OLG Hamm, VRS 43, 112, 113; OLG München, NJW 2008, 1331, 1332, mit Anm. Meyer-Goßner, 1332; Löwe-Rosenberg-Hanack, a.a.O.).

    Die vorliegende Entscheidung unterscheidet sich von dem Fall, über den das OLG München (abgedruckt in NJW 2008, 1331 ff.; vgl. hierzu auch die Anmerkung von Meyer-Goßner im Anschluss, der sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinandersetzt und die Rechtskraft als vorrangig gegenüber dem Verschlechterungsverbot bewertet) zu befinden hatte.

  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08
    Grundsätzlich wird hierzu seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.07.1968 (BGHSt 22, 213, 215 ff.) einhellig die Auffassung vertreten (Meyer-Goßner, a.a.O.), dass Verfahrensmängel, die vor dem Erlass des angefochtenen Urteils eingetreten sind, nicht mehr angreifbar sind.

    Sie befassen sich ganz überwiegend mit sonstigen Prozesshindernissen und nicht mit der Wirksamkeit eines nach Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils ergangenen Berufungsurteils (BGHSt 22, 213, 214 ff., m.w.N.; BayObLG, NStZ 1994, 48, wie hier auch: Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., Eil., Rdnr. 130, insbesondere in der Fn. 411).

  • BayObLG, 03.08.1993 - 5St RR 63/93
    Auszug aus OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08
    Sofern in einem Verfahren in einer niedrigeren Instanz - wie in dem vorliegenden Verfahren - ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die nachfolgenden Instanzen von einem von Amts wegen zu beachtenden Prozesshindernis auszugehen (BayObLG, NStZ 1994, 48 f.; Meyer-Goßner, StPO; 50. Auflage; Einl., Rdnr. 145 a.E.).

    Sie befassen sich ganz überwiegend mit sonstigen Prozesshindernissen und nicht mit der Wirksamkeit eines nach Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils ergangenen Berufungsurteils (BGHSt 22, 213, 214 ff., m.w.N.; BayObLG, NStZ 1994, 48, wie hier auch: Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., Eil., Rdnr. 130, insbesondere in der Fn. 411).

  • OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21

    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs)

    Hier handelt es sich auf der Grundlage der im Revisionsverfahren auf die Sachrüge zu überprüfenden Urteilsurkunde und ebenso auf der Basis der Anklageschrift vom 4. August 2019, aus der sich ebenfalls der 16. April 2018 als Tatzeit ergibt und die der Senat zur Prüfung eines etwaigen Prozesshindernisses von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2008, 2 Ss 190/08, juris, Rn. 11), nicht um eine solche offenbare Unrichtigkeit.
  • KG, 04.01.2024 - 3 ORs 87/23

    Keine revisionsrechtliche Prüfung bei einem vor Erlass des angefochtenen Urteils

    Soweit vereinzelt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 Ss 190/08 -, juris) in einer Verfahrenslage, in der über einen Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO nach erfolgter Verwerfung der Revision als unzulässig entschieden werden musste, ein anderes Ergebnis hergeleitet wird, überzeugt dies nicht.
  • OLG Celle, 22.04.2022 - 1 Ss 5/22

    Keine anschließende Verwerfung durch Urteil nach EInspruchsrücknahme gegen

    Dessen Beschwer ergibt sich daraus, dass das angegriffene Urteil den Anschein einer wirksamen Entscheidung erweckt, woraus sich ein Rechtsschutzbedürfnis für deren Beseitigung ergibt (ebenso OLG Koblenz, Beschluss vom 28. September 2021 - 4 OLG 32 Ss 147/21 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 2 Ss 190/08 -, NStZ-RR 2008, 383).
  • OLG Hamburg, 23.03.2017 - 2 Rev 16/17

    Rechtzeitigkeit der Berufungseinlegung in Strafsachen: Anforderung an den Vortrag

    Das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO steht dem schon deswegen nicht entgegen, weil die hier ergangenen Urteile identische Rechtsfolgen aussprechen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 25. März 2014, Az.: 2 Rev 21/14; OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2008, Az.: 2 Ss 190/08, Rn. 19f., juris).
  • OLG Koblenz, 28.09.2021 - 4 OLG 32 Ss 147/21

    Aufhebung eines trotz Einspruchsrücknahme ergangenen erstinstanzlichen Urteils im

    Denn die Beschwer des Angeklagten ergibt sich daraus, dass das angegriffene Urteil den Anschein einer wirksamen Entscheidung erweckt, woraus sich ein Rechtsschutzbedürfnis für deren Beseitigung ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschl. 2 Ss 190/08 v. 02.06.2008 - NStZ-RR 2008, 383).
  • KG, 20.01.2016 - 5 Ws 156/15

    Revision im Strafverfahren: Beschränkung des Rechtsmittels auf den

    Ein Verfahrenshindernis in Gestalt der Rechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils (dazu vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 383) ist nicht gegeben.
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