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   OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93   

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https://dejure.org/1993,3321
OLG Hamm, 02.08.1993 - 15 W 115/93 (https://dejure.org/1993,3321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.1993 - 15 W 115/93 (https://dejure.org/1993,3321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 1993 - 15 W 115/93 (https://dejure.org/1993,3321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen im Wege der Auslegung; Verpflichtung zur umfassenden Versorgung des überlebenden Elternteils als wirksame Vermächtnisanordnung; Umfang der Bindung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1210
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 160/95

    Nicht wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament

    Jedoch ist anerkannt, daß es als Anzeichen für eine Wechselbezüglichkeit gewertet werden kann, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament gleichlautende Verfügungen, sei es auch nur zugunsten eines Dritten, getroffen werden (BayObLGZ 1964, 95, 100; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210 ,1211).
  • OLG Saarbrücken, 27.10.2005 - 8 U 626/04

    Auslegung eines Testamentes: Verfügung des Überlebenden einer fortgesetzten

    Der Begriff der Wechselbezüglichkeit erfordert nicht, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen oder sich auch nur gegenseitig bedenken (vgl. BayObLG BayObLGZ 1991, 173, 176; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

    aa) Hierfür spricht zunächst, dass die Eltern der Parteien die Klägerin durch gleichlautende Verfügungen mit einem Anspruch gegen die Beklagte auf Ausgleichszahlung bedacht haben (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 1996, 1040, 1041; FamRZ 2001, 1734, 1736; Staudinger/Kanzleiter, a. a. O., Rdnr. 4).

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2003 - 3 W 180/03

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Verneinung der

    Unter diesen Umständen ist es nicht rechtsfehlerhaft, wenn das Landgericht die Verschiedenartigkeit der letztwilligen Verfügungen als Indiz gegen ihre Wechselbezüglichkeit gewertet hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211; BayObLG FamRZ 2001, 1734, 1736).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Ein Hinweis auf die Wechselbezüglichkeit ergibt sich bereits aus der Form des gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Erblasserin die von ihrem Ehemann niedergeschriebenen Verfügungen als ihr Testament bestätigt hat (OLG Hamm FamRZ 1994, 1210, 1211 m.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag

    So ist die Verfügung der Erblasserin zugunsten des Beklagten nicht gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Erblasserin durch ihren Ehemann, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (BayObLG FamRZ 2001, 1734 Tz. 51; OLG Hamm FamRZ 1994, 1210).
  • OLG München, 10.12.2008 - 20 U 2303/08

    Vermächtnis: Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines

    Im Verfahren 15 W 115/93, auf welches sich die Beklagten berufen, hat das OLG Hamm zwar festgestellt, dass gleichlautende Verfügungen regelmäßig den Schluss zulassen, dass ihnen gegenseitig voneinander abhängige Vorstellungen der Ehegatten zugrunde liegen.
  • BayObLG, 16.05.2001 - 1Z BR 2/01

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen

    (5) Das Landgericht hätte noch für seine Auffassung heranziehen können, dass die Verfügung des Erblassers zugunsten der Beteiligten zu 2 keineswegs gleichlautend mit der Erbeinsetzung der Beteiligten zu 2 durch die Ehefrau ist, wie es eine wechselbezügliche Bestimmung in einem gemeinschaftlichen Testament erwarten ließe (vgl. OLG Hamm FamRZ 1994, 1210).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    Die Wechselbezüglichkeit ist für jede Verfügung gesondert zu prüfen (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLG FamRZ 1994, 1210, 1211 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 16.12.2010 - 15 Wx 470/10

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Schlusserbeinsetzung der

    Hierfür spricht auch die von den Eheleuten bei der Verfügung über die Schlusserbeneinsetzung gewählte Pluralform "wir" und "unser" (Senat FamRZ 1994, 1210).
  • OLG Hamm, 04.12.2003 - 10 U 36/03

    Bindung von Ehegatten an wechselseitige Verfügungen in einem gemeinschaftlichen

    Gleichlautende Verfügungen lassen regelmäßig den Schluss darauf zu, dass ihnen eine gemeinsame und damit gegenseitig voneinander abhängige Vorstellung der testierenden Ehegatten zugrunde liegt (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 02.08.1993 - 15 W 115/93 - FamRZ 1994, 1210, 1211 f.).
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