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   OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14   

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https://dejure.org/2014,32911
OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14 (https://dejure.org/2014,32911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2014 - 1 Ws 259/14 (https://dejure.org/2014,32911)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2014 - 1 Ws 259/14 (https://dejure.org/2014,32911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Gerichts für die Vollziehung des Arrestes nach dessen Aufrechterhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 4 Ws 394/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Reisekosten des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14
    Notwendig ist dabei aber stets, dass es sich um eine wirkliche Entscheidung handelt, die einen Regelungsgehalt aufweist und in diesem Sinne gestaltend auf den Verfahrensgang, auf Verfahrensrechte oder sonst auf die Rechtsstellung einer Person einwirkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1999, 4 Ws 394/98 - juris; Frisch, in Systematischer Kommentar, StPO, § 304 RN 7; Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, § 304 RN 4).
  • OLG Hamburg, 11.01.2011 - 2 Ws 189/10

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Rechtsfolgen eines Wechsels der

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14
    Die allgemeinere Vorschrift des § 162 Abs. 3 StPO wird hierdurch verdrängt (a.A. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 11. Januar 2011, 2 Ws 189/10 - juris).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2013 - 1 Ws 178/13

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zuständiges Gericht für die Entscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2014 - 1 Ws 259/14
    Im Anschluss an das OLG Stuttgart (Beschluss vom 15. Oktober 2013, 1 Ws 178/13 - juris) tendiert der Senat zudem dahin, dass im Stadium des § 111i Abs. 2 bis 4 StPO das ab Erhebung der Anklage mit der Sache befasste Gericht auch nach Rechtskraft für die Entscheidung über Zulassungsanträge nach § 111g Abs. 2 S. 1 StPO zuständig bleibt und eine Zuständigkeit des Ermittlungsrichters nicht besteht.
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    Das ab Erhebung der Anklage mit der Sache befasste Gericht bleibt auch nach Urteilserlass im Stadium der Rückgewinnungshilfe und des Auffangrechtserwerbs des Staates für die Entscheidung über den Zulassungsantrag (§ 111g Abs. 2 Satz 1 StPO) zuständig (Anschluss OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. Oktober 2013, 1 Ws 178/13, NStZ 2015, 50, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2014, 1 Ws 259/14, NStZ-RR 2015, 17, juris, Rn. 17; entgegen OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2011, 2 Ws 189/10, NStZ 2012, 51, juris Rn. 13).(Rn.7).

    Die allgemeinere Zuständigkeitsregel des § 162 Abs. 3 StPO wird insoweit verdrängt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2014 - III-1 Ws 259/14 -, juris, Rn. 17; a. A. OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 2 Ws 189/10 -, juris Rn. 13).

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