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   OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31601
OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16 (https://dejure.org/2016,31601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2016 - 11 U 16/16 (https://dejure.org/2016,31601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2016 - 11 U 16/16 (https://dejure.org/2016,31601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Restitutionsklage, Schadensersatz, Amtspflichtverletzung, unionsrechtliche Staatshaftung, Verbeamtung, Altersgrenze, verfassungswidrig, Lehrerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche einer angestellten Lehrerin wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Restitutionsklage; Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; unionsrechtliche Staatshaftung; Verbeamtung; Altersgrenze; verfassungswidrig; Lehrerin

  • rechtsportal.de

    Ansprüche einer angestellten Lehrerin wegen unterbliebener Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ernennung - Schadensersatz wegen unterlassener Verbeamtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch einer Lehrerin wegen unterlassener Verbeamtung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz trotz verfassungswidriger Altersgrenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16
    Zur Begründung hat das BVerfG unter Bezugnahme auf seine Senatsentscheidung vom 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12 - (= BVerfGE 139, S. 19 ff.) ausgeführt, dass die Regelungen der §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 und 84 Abs. 2 der LVO NW in der Fassung vom 30.06.2009 mit Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar seien und daher keine Grundlage für den ablehnenden Bescheid vom 08.10.2009 hätten sein können, weil es an einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber fehle.

    § 5 Abs. 1 LBG NW stellte keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von Einstellungshöchstaltersgrenzen dar (näher BVerfG vom 21.04.2015, a.a.O., Tz. 67 ff).

    Denn bis zur Entscheidung des BVerfG vom 21.04.2015 (a.a.O.) gab es keine Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit, welche den Amtsträgern hätten bekannt sein und bei der Entscheidung über den Antrag der Klägerin berücksichtigt werden müssen.

    Damit ist die Kompetenz der Länder, solche Grenzen festzulegen, nicht beschnitten, sondern dem Landesgesetzgeber belassen worden, wovon im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht ausgeht, in dem es in der Entscheidung vom 21.04.2015 betont hat, dass dem Landesgesetzgeber bei der Einführung und Ausgestaltung von Einstellungshöchstaltersgrenzen für Beamte ein Gestaltungsspielraum einzuräumen ist und er vorliegend unterschiedliche Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfG vom 21.04.2015, a.a.O., Tz. 90 und 93).

    Es hat betont, dass das Lebenszeitprinzip und das Alimentationsprinzip geeignet sind, Eingriffe in Art. 33 Abs. 2 GG durch Einstellungshöchstaltersgrenzen zu rechtfertigen (BVerfG vom 21.04.2015, a.a.O., Tz. 74 ff.).

  • BGH, 26.04.2012 - III ZR 215/11

    Private Spielhallen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16
    Bei dieser Sachlage lag auf Seiten des Gesetz- und Verordnungsgebers in Nordrhein-Westfalen ein entschuldbarer Rechtsirrtum vor, der der Annahme eines qualifizierten Rechtsverstoßes entgegensteht (vgl. BGH, Urteil v. 26.04.2012 - III ZR 215/11 -, Rn. 12).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16
    Denn eine Rechtsverletzung ist nur dann hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedsstaat oder eines seiner Organe die Grenzen, die in seinem Ermessen sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. EuGH, NJW 1996, S. 1267; Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl., Rdn. 1262).
  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16
    Auch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs kommt nicht in Betracht, wie der BGH wiederholt entschieden hat (BGHZ 100, S. 136; zuletzt MDR 2015, S. 706).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 204/13

    Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2016 - 11 U 16/16
    Auch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt des enteignungsgleichen Eingriffs kommt nicht in Betracht, wie der BGH wiederholt entschieden hat (BGHZ 100, S. 136; zuletzt MDR 2015, S. 706).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Schließlich hat der Kläger unter Berücksichtigung der vorangehenden Ausführungen auch keinen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. September 2016 - 11 U 16/16, juris Rn. 38 ff).
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2019 - 4 Sa 134/19

    Sozialplan; Abfindung; Auslegung; Kündigung mehrere Jahre nach Beendigung einer

    Angesichts des arbeitsgerichtlichen Beschleunigungsgrundsatzes (§ 9 Abs. 1 ArbGG) und der Möglichkeit, im Falle einer entgegenstehenden Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Restitutionsklage gemäß § 580 Nr. 6 ZPO zu erheben (vgl. dazu etwa OLG Hamm 02.09.2016 - 11 U 16/16, juris), stand die zu erwartende langfristige Verfahrensverzögerung einer Aussetzung entgegen.
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