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OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Zulässigkeit einer Klage im Urkundsprozess wegen Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen; Zur Unstatthaftigkeit wegen Missbrauchs der Möglichkeiten des Prozessrechts zu verfahrensfremden Zwecken
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 326 § 242
Zur Geltendmachung von Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen aus § 326 BGB im Urkundsprozess - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Urkundsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster - 23 O 208/01
- OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 24 Sch 1/01
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (…Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078). - BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98
Übergehen eines Beweisangebots
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (…Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078).
- OLG Hamm, 03.03.2020 - 21 U 118/18
Mängelbeseitigung oder Zusatzauftrag? Streit schließt Urkundenprozess nicht aus!
Zwar kann die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundenprozesses gegen § 242 BGB verstoßen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundenprozesses zu verfahrensfremden Zwecken missbraucht werden soll (OLG Hamm, BeckRS 2002, 30286267), hierfür sind vorliegend aber keine Anhaltspunkte gegeben.