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   OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02   

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https://dejure.org/2002,8956
OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 13 U 53/02 (https://dejure.org/2002,8956)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Zulässigkeit einer Klage im Urkundsprozess wegen Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen; Zur Unstatthaftigkeit wegen Missbrauchs der Möglichkeiten des Prozessrechts zu verfahrensfremden Zwecken

  • Judicialis

    BGB § 326; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326 § 242
    Zur Geltendmachung von Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen aus § 326 BGB im Urkundsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urkundsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 23 O 208/01
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 24 Sch 1/01
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
    Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078).
  • BGH, 01.07.1999 - VII ZR 202/98

    Übergehen eines Beweisangebots

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 13 U 53/02
    Nach herrschender Auffassung wird auch das Prozessrecht von dem aus § 242 BGB folgenden Grundsatz beherrscht, dass jeder in Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln hat (Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 242 BGB, Rn. 1; BVerfGE 101, 401; BGH NJW-RR 2000, 208; OLG Frankfurt/Main NJW-RR 2001, 1078).
  • OLG Hamm, 03.03.2020 - 21 U 118/18

    Mängelbeseitigung oder Zusatzauftrag? Streit schließt Urkundenprozess nicht aus!

    Zwar kann die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Urkundenprozesses gegen § 242 BGB verstoßen, wenn das beschleunigte Verfahren des Urkundenprozesses zu verfahrensfremden Zwecken missbraucht werden soll (OLG Hamm, BeckRS 2002, 30286267), hierfür sind vorliegend aber keine Anhaltspunkte gegeben.
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