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   OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8591
OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08 (https://dejure.org/2008,8591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2008 - 19 W 21/08 (https://dejure.org/2008,8591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - 19 W 21/08 (https://dejure.org/2008,8591)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzwingung eines persönlichen Erscheinens eines im Ausland lebenden Ausländers als Partei mithilfe von Ordnungsmaßnahmen durch ein deutsches Gericht; Anordnung von Ordnungsmaßnahmen im Falle einer Erschwerung der Sachaufklärung und dadurch entstehender Prozessverzögerung ...

  • unalex.eu

    Art. 32 Brüssel I-VO
    Begriff der Entscheidung - Prozessurteil und verfahrensrechtliche Zwischenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § ... 141 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 141 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 380; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 1072; ; ZPO §§ 1079 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer im EG-Ausland lebenden Prozesspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1090
  • MDR 2009, 105
  • EuZW 2009, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 05.09.1995 - 28 W 2329/95

    Möglichkeit zur Erzwingung des persönlichen Erscheinens eines im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
    Kann die Anordnung des persönlichen Erscheinens aber nicht durch Ordnungsgeldbeschluss erzwungen werden, ist dieser aufzuheben (OLG München NJW-RR 1996, 59).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
    Deshalb ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 Abs. 1 S.2 ZPO aufzuheben, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung keine Fragen zum Sachverhalt offen geblieben sind und der Rechtsstreit ohne weiteren Vortrag durch Urteil entschieden wird; die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig (Leitsatz des Beschlusses vom 12.06.2007 - BGH VI ZB 4/07 - a.a.O.).
  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO maßgeblich von anderen Ordnungsmittelverfahren wie etwa dem gemäß § 141 Abs. 3 ZPO, in dem ein Ordnungsgeld gegen eine im EU-Ausland ansässige Partei nicht durchgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 1090; Giebel, IPRax 2009, 324, 326).
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