Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erzwingung eines persönlichen Erscheinens eines im Ausland lebenden Ausländers als Partei mithilfe von Ordnungsmaßnahmen durch ein deutsches Gericht; Anordnung von Ordnungsmaßnahmen im Falle einer Erschwerung der Sachaufklärung und dadurch entstehender Prozessverzögerung ...
- unalex.eu
Art. 32 Brüssel I-VO
Begriff der Entscheidung - Prozessurteil und verfahrensrechtliche Zwischenentscheidung - Judicialis
ZPO § 141; ; ZPO § ... 141 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 141 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 141 Abs. 3; ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 278 Abs. 3; ; ZPO § 380; ; ZPO § 380 Abs. 3; ; ZPO §§ 567 ff.; ; ZPO § 1072; ; ZPO §§ 1079 ff.
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer im EG-Ausland lebenden Prozesspartei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 13.03.2008 - 43 O 69/07
- OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1090
- MDR 2009, 105
- EuZW 2009, 95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 05.09.1995 - 28 W 2329/95
Möglichkeit zur Erzwingung des persönlichen Erscheinens eines im Ausland lebenden …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
Kann die Anordnung des persönlichen Erscheinens aber nicht durch Ordnungsgeldbeschluss erzwungen werden, ist dieser aufzuheben (OLG München NJW-RR 1996, 59). - BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen …
Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2008 - 19 W 21/08
Deshalb ist die Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Partei zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 Abs. 1 S.2 ZPO aufzuheben, wenn im Termin zur mündlichen Verhandlung keine Fragen zum Sachverhalt offen geblieben sind und der Rechtsstreit ohne weiteren Vortrag durch Urteil entschieden wird; die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienene Partei ist in einem solchen Fall unzulässig (Leitsatz des Beschlusses vom 12.06.2007 - BGH VI ZB 4/07 - a.a.O.).
- BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08
Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als …
In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 ZPO maßgeblich von anderen Ordnungsmittelverfahren wie etwa dem gemäß § 141 Abs. 3 ZPO, in dem ein Ordnungsgeld gegen eine im EU-Ausland ansässige Partei nicht durchgesetzt werden kann (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 1090; Giebel, IPRax 2009, 324, 326).