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OLG Hamm, 02.11.2006 - 15 W 42/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 133 Abs. 8 Satz 1
"Internet-Grundbucheinsicht"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gebührenerhebung für die Einrichtung und Nutzung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens; Genehmigungserteilung zur sog. Internet Grundbucheinsicht
- online-und-recht.de
- Judicialis
GBAbVfV § 1; ; GBAbVfV § 4; ; BGO § 133 Abs. 8 Satz 1; ; BGO § 133 Abs. 8 Satz 2
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchabrufverfahrensgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Notare Bayern , S. 78 (Leitsatz)
GBO § 133 Abs. 8 Satz 1
"Internet-Grundbucheinsicht" - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Gebühren des automatisierten GB-Abrufverfahrens
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.12.2005 - 3 T 781/04
- OLG Hamm, 02.11.2006 - 15 W 42/06
Papierfundstellen
- DNotZ 2007, 441
- FGPrax 2007, 147
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2006 - 15 W 42/06
Mit der Vorgabe, die Gebührensätze so zu bemessen, dass der mit der Einrichtung und Nutzung des Verfahrens verbundene Personal- und Sachaufwand gedeckt wird, wobei daneben auch die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen für den Begünstigten angemessen berücksichtigt werden können, hält sich die Verordnungsermächtigung, wovon auch das Landgericht ausgegangen ist, in dem von der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 108, 1 m.w.N.) vorgezeichneten Rahmen legitimer Gebührenzwecke.
- KG, 07.07.2015 - 1 VA 25/14
Automatisiertes Abrufverfahren für Grundbuchdaten: Widerrufsvorbehalt für den …
Einwendungen gegen den Kostenansatz sind bei dem Amtsgericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat, § 22 Abs. 1 S. 1 JVKostG (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2007, 147).