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   OLG Hamm, 02.11.2010 - III-5 Ws 364/10   

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https://dejure.org/2010,15400
OLG Hamm, 02.11.2010 - III-5 Ws 364/10 (https://dejure.org/2010,15400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.11.2010 - III-5 Ws 364/10 (https://dejure.org/2010,15400)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. November 2010 - III-5 Ws 364/10 (https://dejure.org/2010,15400)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Verhandlung bei Vorwurf von Straftaten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden und Erwachsenen bei bestehendem Familienverband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Verhandlung bei Vorwurf von Straftaten gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden und Erwachsenen bei bestehendem Familienverband

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 23 KLs 89/10
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - III-5 Ws 364/10

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 12.03.1981 - 1 Ws 41/81
    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10
    Zudem lassen sich hierdurch divergierende Entscheidungen vermeiden (vgl. KG Berlin, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; OLG Celle, NdsRPfl. 2008, 194; OLG Karlsruhe, MDR 1981, 693).
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 2 Ws 166/00

    Heranwachsende Angeklagte; Erwachsene Angkelagte; Jugendkammer;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10
    Sie soll nur dann in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (vgl. KG Berlin, NStZ 2006, 521; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 313).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06

    Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10
    Aus dem dem Angeklagten grundsätzlich zustehenden Recht, von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, folgt nicht, dass ggf. eine Hauptverhandlung nicht zeitnah durchgeführt werden kann und möglicherweise die Untersuchungshaft zu beenden ist, weil Verteidiger an den vorgegebenen Terminen verhindert sind (vgl. insoweit OLG Hamm, Beschluss vom 4. Mai 2006 in 2 Ws 111/06, NJW 2006, 2788 = StV 2006, 482 m.w.N.).
  • KG, 06.01.2006 - 4 Ws 183/05

    Jugendstrafverfahren: Voraussetzungen einer Verbindung von Strafsachen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10
    Sie soll nur dann in Betracht kommen, wenn im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensentscheidung die besseren Gründe für eine Verbindung sprechen (vgl. KG Berlin, NStZ 2006, 521; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 313).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen

    Der Senat bemerkt in diesem Zusammenhang auch, dass es wertungswidersprüchlich erschiene, die im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft Bochum stehende Entscheidung, die Verfahren gegen die Angeschuldigten aus den genannten Gründen aufgrund des persönlichen und sachlichen Zusammenhangs zur Erforschung der Wahrheit und im Interesse einer geordneten Rechtspflege gemäß § 103 Abs. 1 JGG zu verbinden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010, 5 Ws 364/10, BeckRS 2011, 07224), über die Statuierung eines gerichtlich zu überprüfenden Vorrangs der besonderen Gerichtsstände gemäß § 42 JGG gegenüber dem allgemeinen Gerichtsstand nach § 7 StPO für einen Teil der Angeschuldigten zu unterlaufen.
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