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   OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98   

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https://dejure.org/1998,5101
OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 12 U 146/98 (https://dejure.org/1998,5101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten? (IBR 1999, 364)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 O 451/97
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 129/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei dem Vertrag der Parteien, der nach gefestigter Rechtsprechung als Werkvertrag nach § 631 BGB zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1981, 2344 und 1987, 2373), handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Verwenderin im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG die Klägerin ist.
  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei einem gemischten oder zusammengesetzten Vertrag ist daher auch der Bauvertrag formbedüftig gemäß § 313 BGB, wenn beide Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche und nicht nur tatsächliche oder wirtschaftliche Einheit bilden, was dann der Fall ist, wenn der Bauvertrag nach dem Willen der Erwerber mit dem Erwerb des Grundstücks "stehen und fallen" sollte (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 274, 275 und 1988, 132; OLG Hamm MDR 1993, 537).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Ein Rücktritt nach §§ 636, 634, 327 BGB ist schon vor Ablauf der Herstellungsfrist zulässig, wenn - wie hier - die nicht rechtzeitige Herstellung droht (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1141).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 188/90

    Anforderungen an die Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem Kaufvertrag über

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Denn für einen objektiven Dritten dürfte aufgrund des Ergänzungsvertrages nicht zweifelsfrei erkennbar sein, welches der in Rede stehenden Häuser auf dem noch nicht vermessenen Grundstück der Klägerin gemeint sein sollte (vgl. zum Bestimmtheitserfordernis beim Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung OLG Frankfurt OLGR 1993, 1; ferner OLG Hamm OLGR 1992, 307 und OLG Düsseldorf OLGR 1997, 234).
  • BGH, 20.10.1992 - X ZR 95/90

    Formularmäßige Verzinsungspflicht bei Verträgen über die Herstellung von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Es ist danach die mögliche Fallgestaltung bei der Würdigung zu berücksichtigen, daß der "Käufer" fast den gesamten erheblichen "Kaufpreis" schon gezahlt hat und er nun bei der Rückabwicklung aufgrund des Rücktritts keine Verzinsung bekommen soll, was eine nach Treu und Glauben unangemessene Benachteiligung sein könnte (§ 9 AGBG; vgl. ferner BGH NJW 1993, 1128 zur Verzinsungspflicht von Überzahlungen beim Werkvertrag).
  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei dem Vertrag der Parteien, der nach gefestigter Rechtsprechung als Werkvertrag nach § 631 BGB zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1981, 2344 und 1987, 2373), handelt es sich um einen Formularvertrag, dessen Verwenderin im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG die Klägerin ist.
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Allerdings ist dem Landgericht darin zuzustimmen, daß dem Formzwang des § 313 Satz 1 BGB hier nicht nur die Verpflichtung zur Veräußerung sowie zum Erwerb des Grundstückes im Vertrag vom 01.07.1996 unterliegt, sondern auch der damit unmittelbar zusammenhängende Bauvertrag über die Errichtung des Reihenhauses (Eigentumswohnung) des Beklagten auf diesem Grundstück einschließlich Baubeschreibung und Teilungserklärung (vgl. dazu Senatsurteil vom 17.02.1995 - 12 U 131/94 - m.w.N.; BGH ZfBR 1995, 19, 20).
  • BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85

    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Abgesehen davon, daß eine zu kurz bemessene Frist die Fristsetzung nicht unwirksam macht, sondern nur eine angemessene Frist in Lauf setzt (vgl. BGH WM 1986, 1255), war hier eine Fristsetzung entbehrlich, weil ohnehin die Herstellung der Eigentumswohnung in der den Umständen nach angemessenen und zumutbaren Frist nicht möglich war.
  • BGH, 26.10.1973 - V ZR 194/72

    Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts; Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Dies gilt auch für den Änderungsvertrag vom 19.09.1996, durch den der schon beurkundete, aber noch nicht durch Auflassung vollzogene Grundstückskaufvertrag nachträglich geändert wurde (vgl. BGH NJW 1974, 271 und DB 1988, 2092).
  • OLG Hamm, 03.11.1992 - 21 U 13/92

    Formbedürftigkeit eines Werkvertrages bei gleichzeitigem Erwerb des Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98
    Bei einem gemischten oder zusammengesetzten Vertrag ist daher auch der Bauvertrag formbedüftig gemäß § 313 BGB, wenn beide Rechtsgeschäfte nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche und nicht nur tatsächliche oder wirtschaftliche Einheit bilden, was dann der Fall ist, wenn der Bauvertrag nach dem Willen der Erwerber mit dem Erwerb des Grundstücks "stehen und fallen" sollte (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 274, 275 und 1988, 132; OLG Hamm MDR 1993, 537).
  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 260/86

    Abänderung der Rücktrittsvoraussetzungen von einem Grundstückskauf

  • OLG Dresden, 24.04.1997 - 7 U 289/97

    Unterlassunganspruch bei Vorhaltungen und Rügen im Rahmen dienstlicher

  • OLG Hamm, 25.10.1996 - 12 U 128/96

    Welche Ansprüche hat der Bauträger nach unberechtigtem Rücktritt des Bauherrn?

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

  • LG Heidelberg, 26.05.2010 - 12 O 34/09

    - MLP 31 -, Darlegungs- und Beweislast bei der Rückforderung unverdienter

    Begehrt der U die Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, obliegt es ihm, die Gründe der vorgenommenen Rückbelastung sowie des Vertretenmüssens für jeden einzelnen Fall einer Rückforderung einschließlich Art und Umfang einer behaupteten Nachbearbeitung (Zeitpunkt und Art der Mahnung und der Unterrichtung des HV über die Stornogefahr) zu beweisen sowie die Höhe der zurückgeforderten Abschlussprovision zu berechnen (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 16 U 46/96 - LS 12, OLGR 99, 202; OLG Köln, 26.02.1999 - 19 U 159/98 - LS 6, 8, OLGR 99, 328).
  • LG Dortmund, 18.03.2010 - 16 O 204/07

    Anspruch eines Versicherungsvertreters gegen den Unternehmer auf Auskunft sowie

    Derartige Abreden fallen nicht unter § 87 Abs. 5 HGB ( BGH, Urteil vom 23.10.1981; I ZR 171/79 ; BGH, Urteil vom 13.03.1961- VII ZR 35/60 ; BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 ; BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 ; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 202/203 und 469/470; Löwisch a.a.O., § 87 c, Rdn. 33, 53; von Hoyningen/Huene, a.a.O., § 87 c, Rdn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.1997 - 35 U 71/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2001 - 16 U 144/01).
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