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   OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01   

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https://dejure.org/2002,1384
OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 15 W 287/01 (https://dejure.org/2002,1384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mobilfunkantenne als nicht hinzunehmender Nachteil - Anfechtbarkeit gemischtrechtlicher Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemischtrechtliche Kostenentscheidung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung; Gesundheitsgefährdung von Mobilfunkantennen; Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung; Wohnungeigentümer; Duldungspflicht; Beseitigungsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Beschluss über Errichtung von Mobilfunkantennen

  • Judicialis

    FGG § 20 a; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 22 Abs. 1 § 14 Nr. 1
    Mobilfunkantenne auf dem Dach einer Wohneigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerbeschluss zur Installation einer Mobilfunkantenne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2002)

    UMTS-Mobilfunkantennen müssen nicht geduldet werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sind UMTS-Mobilfunkantennen zu dulden?

Verfahrensgang

  • AG Rheine - 3 II 2/01
  • LG Münster - 3 T 39/01
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1730
  • MDR 2002, 754
  • NZM 2002, 456
  • FGPrax 2002, 103
  • ZMR 2002, 622
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 9 U 103/00

    Anbringung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01
    Deshalb sind Beschlüsse der Wohnungseigentümer wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3714 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

    Auch das Oberlandesgericht Hamm und das Bayerische Oberste Landesgericht haben ausgeführt, dass die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren für die in unmittelbarer Nähe zu der Anlage wohnenden Menschen ausgehen, für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung ausreicht, die ein Wohnungseigentümer nach dem Maßstab des § 14 Nr. 1 WEG nicht hinnehmen muss (OLG Hamm NJW 2002, 1730 ff., BayObLGZ 2002, 82 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Soweit in der obergerichtlichen Zivilrechtsprechung teilweise Abwehransprüche von Wohnungseigentümern gegen die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen gegen ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bejaht werden, weil gegenwärtig eine Gefährdung durch solche Anlagen nicht auszuschließen sei, wird dies mit der besonders engen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer begründet (vgl. BayObLG, Beschl. v. 20.03.2002 - 2Z BR 109/01 - und OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2002 - 15 W 287/01 -, beide Juris).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Es gilt nach § 14 Nr. 1 WEG aber auch für mögliche weitere Nachteile, die mit einer solchen Anlage verbunden sein können, wie etwa die Strahlenbelastung und die damit verbundenen Befürchtungen und Wertminderungen (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1730; OLG Karlsruhe NZM 2006, 746).
  • OLG München, 24.07.2009 - 34 Wx 50/09

    Grundbucheintragung: Anweisung für einen Teilungsvermerk über das herrschende

    Die Rechtsbeschwerdeführer brauchen nicht identisch mit den Beschwerdeführern zu sein (OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 103; Demharter § 78 Rn. 2).
  • OLG Köln, 10.01.2003 - 16 Wx 221/02

    Errichtung einer Mobilfunkanlage

    Wegen der nach der Teilungserklärung ausdrücklich dem Sondernutzungsberechtigten eingeräumten Möglichkeit die Dachfläche für "leistungsstarke Antennen" zu nutzen, stellt sich vorliegend nicht die von dem OLG Hamm entschiedene Frage, ob für die Errichtung einer Mobilfunkanlage die Zustimmung aller Wohnungseigentümer nach § 22 Abs. 1 WEG erforderlich ist, weil sich die Ungewissheit möglicher gesundheitlicher Risiken als ein nach § 14 Nr. 1 WEG nicht hinzunehmender Nachteil darstellt (vgl. OLG Hamm NZM 2002, 456 = ZMR 2002, 622 = OLGReport 2002, 317).
  • LG Freiburg, 03.03.2005 - 3 S 19/01

    Wohnraummiete: Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage; Fürsorgepflicht des

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen aus dem Wohnungseigentumsgesetz hingewiesen haben (OLG Hamm, NJW 2002, 1730 f; BayObLG NZM 2002, 441) vermögen diese den Anspruch ebenfalls nicht zu begründen.
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 115/03

    Voraussetzungen für die Beseitigung einer Mobilfunkantenne - Mobilfunkantenne,

    Das hier vorliegende Verfahren unterscheidet sich von demjenigen des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 2002, 1730) entscheidend dadurch, dass im vorliegenden Fall eine Beweiserhebung über die Auswirkungen der Mobilfunkantenne durchgeführt ist und dadurch die konkrete Strahlenbelastung feststeht.
  • LG Kempten, 14.01.2004 - 5 S 2572/02

    Mietminderung wegen gesundheitsgefährdendem Mobilfunkmast?

    Eine Anscheinsgefahr genügt hierbei nicht, ebenso wenig genügen besondere Empfindlichkeiten oder Befürchtungen von Mietvertragsparteien (a.A. wohl AG München, 432 C 7381/95; vgl. hierzu auch OLG Hamm, NZM 2002, 456 ff.).
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