Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2013 - III-1 RVs 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,605
OLG Hamm, 03.01.2013 - III-1 RVs 90/12 (https://dejure.org/2013,605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2013 - III-1 RVs 90/12 (https://dejure.org/2013,605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - III-1 RVs 90/12 (https://dejure.org/2013,605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine strafmildernde Berücksichtigung der Androhung des Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung in einer anderen Sache bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 56f
    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden Bewährungswiderrufs in einer anderen Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafmilderung wegen drohenden Bewährungswiderrufs?

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 38 Ns 78/12
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - III-1 RVs 90/12
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    - 4 StR 650/95 - juris m.w.N.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 20.09.2010.
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Der Senat kann auch vorliegend im Hinblick auf die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts dahinstehen lassen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörtender Strafzumessungsgesichtspunkt ist (BGH Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 243/09 - juris; BGH Beschl. v. 09.11.1995.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2008 - 1 Ws 198/08

    Bewährungswiderruf: Verzögerte Widerrufsentscheidung nach Entlassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Eventuell führt dies sogar dazu, dass zunächst der drohende Widerruf bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt wird und später im Widerrufsverfahren von einem Widerruf abgesehen wird, wenn die neue Strafe bereits vollstreckt und der Verurteilte schon wieder aus der Strafhaft entlassen worden ist (vgl. zu dieser Konstellation u.a.: OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    - 3 RVs 117/10 - juris m.w.N.), zu folgen ist.
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05

    tatsächliche Feststellungen; Messgerät; eichfähig;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Grundlage der revisionsgerichtlichen Überprüfung auf die (hier allein erhobene) Sachrüge hin ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweis-mittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (BGH NStZ 1985, 184; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05; OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 SsOWi 28/08).
  • OLG Hamm, 04.02.2008 - 3 Ss OWi 28/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Umfang; Eichung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Grundlage der revisionsgerichtlichen Überprüfung auf die (hier allein erhobene) Sachrüge hin ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweis-mittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (BGH NStZ 1985, 184; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05; OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 SsOWi 28/08).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09

    Strafmilderung; Widerruf; Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Denn solche Auswirkungen der Tat auf den Täter, die dieser bewusst riskiert hat oder sich ihm hätten aufdrängen müssen, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 - juris; Fischer, StGB, 59. Aufl. § 46 Rdn. 34c).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1999 - 1 Ws 1020/99

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach Verhängung einer Bewährungsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Eventuell führt dies sogar dazu, dass zunächst der drohende Widerruf bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt wird und später im Widerrufsverfahren von einem Widerruf abgesehen wird, wenn die neue Strafe bereits vollstreckt und der Verurteilte schon wieder aus der Strafhaft entlassen worden ist (vgl. zu dieser Konstellation u.a.: OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.11.2008 - 1 Ws 198/08 - juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
    Grundlage der revisionsgerichtlichen Überprüfung auf die (hier allein erhobene) Sachrüge hin ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweis-mittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (BGH NStZ 1985, 184; OLG Hamm Beschl. v. 24.01.2007 - 3 Ss OWi 582/05; OLG Hamm Beschl. v. 04.02.2008 - 3 SsOWi 28/08).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen können, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013, Az. III-1 RVs 90/12 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 28.12.2016 - 1 Rev 78/16

    Strafzumessung: Zusammentreffen mehrerer eigenständiger

    So liegt es regelmäßig bei einem - namentlich wegen einschlägigen Delikts - begangenen Bewährungsbruch (in diesem Sinne auch OLG Hamm, Beschl. v. 3. Januar 2013 - III-1 RVs 90/12, 1 RVs 90/12; ebenso Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a.a.O., § 46 Rn. 55; SSW- StGB/Eschelbach, a.a.O., § 46 Rn. 151; Peglau, jurisPR-StrafR 7/2011 Anm. 2).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 348/17

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    a) Der Senat lässt dahinstehen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (sog. "Kumulationswirkung" - BGHSt 41, 310 ff.; NStZ-RR 2009, 428 f.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 105; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl. 2012, Rn. 740; Schönke/Schröder/Kinzig/Stree, StGB, 29. Aufl. 2014, § 46 Rn. 55; kritisch dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2013 - III-1 Rvs 90/12 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStZ-RR 2017, 72 ff.; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl. 2014, § 46 Rn. 151).
  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen müssen, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09, zitiert nach juris;OLG Hamm, Beschuss vom 03. Januar 2013, Az. III - 1 RVs 90/12, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RVs 38/16

    Bewährung; Prognose; Strafzumessung; zeitlicher Abstand zwischen Tat und

    Ob die Nichterörterung eines drohenden Bewährungswiderrufs in anderer Sache einen Rechtsfehler im Rahmen der Strafzumessung darstellt (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2013 - 1 RVs 90/12 - juris - m.w.N.), kann der Senat dahinstehen lassen.
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2013 - III-1 RVs 90/12 -, beide juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht