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   OLG Hamm, 03.01.2013 - I-15 W 46/12   

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https://dejure.org/2013,6155
OLG Hamm, 03.01.2013 - I-15 W 46/12 (https://dejure.org/2013,6155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2013 - I-15 W 46/12 (https://dejure.org/2013,6155)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - I-15 W 46/12 (https://dejure.org/2013,6155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beurkundung einer Namensangleichungserklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beurkundung einer Namensangleichungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer vor Inkrafttreten des Art. 47 EGBGB beurkundeten Namensangleichungserklärung eines irakischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 47
    Wirksamkeit einer vor Inkrafttreten des Art. 47 EGBGB beurkundeten Namensangleichungserklärung eines irakischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 3 III 68/11
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - I-15 W 46/12

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1520
  • FamRZ 2013, 18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 15 W 46/12
    Eine Erklärung, die die Wahl eines mehrgliedrigen Familiennamens bezweckt, ist und war im Jahre 2006 danach grundsätzlich unwirksam (vgl. Senat a.a.O.; BayObLG StAZ 1993, 387; OLG Köln StAZ 1988, 296; vgl. auch Hepting a.a.O. S.267).
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 15 W 46/12
    Insoweit ist vorab zu bemerken, dass es bei dem soeben umschriebenen Verfahrensgegenstand der Anweisung zur Vornahme einer Amtshandlung (§ 47 Abs. 1 PStG) nur auf die Voraussetzungen für die Vornahme dieser Amtshandlung ankommt, nicht hingegen auf die Frage, ob sich hieraus die Notwendigkeit von Folgebeurkundungen oder Folgeberichtigungen ergibt (für den Fall des damaligen § 45 Abs. 2 PStG a.F. Senat StAZ 2000, 213).
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