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   OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18   

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https://dejure.org/2019,2249
OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18 (https://dejure.org/2019,2249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2019 - 32 SA 59/18 (https://dejure.org/2019,2249)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 32 SA 59/18 (https://dejure.org/2019,2249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 281 Abs. 2 S. 4; VOB/B § 18 Abs. 1
    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für eine Klage auf Zahlung restlichen Werklohns gegen den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wo wird Klage gegen eine BLB-Niederlassung erhoben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo wird Klage gegen eine BLB-Niederlassung erhoben? (IBR 2019, 357)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11 m.w.N.).

  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18
    Vielmehr genügt es, wenn das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zumindest mit Rücksicht auf die Geschäftstätigkeit der Niederlassung abgeschlossen worden ist oder als deren Folge erscheint (vgl. BGH, Urteil v. 18.01.2011, X ZR 71/10, NJW 2011, 2056 (2057), Zitat nach beck-online; Joussen in Ingenstau/Korbion, a.a.O.).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 32 SA 59/18
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011, 32 SA 57/11, juris Rn 19).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19

    Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand

    Der Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle (hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, 32 SA 59/18, juris Rn. 20 m. w. N.; Kaminsky in Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 5. Aufl. 2019, § 18 Rn. 15) liegt im Gemeindegebiet der Antragstellerin und damit am Erfüllungsort.

    Im Interesse eines reibungslosen Verwaltungsablaufs bei öffentlichen Auftraggebern ist dies von dem Auftragnehmer hinzunehmen, zumal sich § 18 Abs. 1 VOB/B i. V. m. § 38 ZPO nur auf Auftragnehmer bezieht, die Vollkaufleute sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben (vgl. BGH NJW 1985, 2090; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, 32 SA 59/18, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2012, 11 AR 140/11, BauR 2012, 692 [juris Rn. 10]; Preussner in BeckOK, VOB/B, § 18 Rn. 11; Merkens in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 18 Rn. 10; Koenen in Messerschmidt/Voit, a. a. O., Rn. 9; Kölbl in Beck'scher VOBKommentar Teil B, § 18 Rn. 47; Sacher in Kniffka/Joeble, a. a. O., Rn. 33).

  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 32 SA 10/20

    Gerichtsstandbestimmung; Pachtvertrag; Campingplatzparzelle; unverbindliche

    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris , Rn. 12; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris , Rn. 9; Senat , Beschl. v. 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris , Rn. 19; Beschl. v. 03.01.2019 - 32 SA 59/18 - juris , Rn. 16; stRspr).
  • OLG Hamm, 18.02.2019 - 32 Sa 9/19

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage eines Rechtsanwalts gegen die

    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist ( BGH , Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11 - juris , Rn. 12; Beschl. v. 09.06.2015 - X ARZ 115/15 - juris , Rn. 9; Senat , Beschl. v. 29.07.2011 - 32 SA 57/11 - juris , Rn. 19; Beschl. v. 03.01.2019 - 32 SA 59/18 - juris , Rn. 16; stRspr).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2022 - 11 SV 27/22

    Keine bindende Ausübung des Wahlrechts im Mahnverfahren bei späterer Änderungen

    Zwar richtet sich der Sitz der für die Prozessvertretung zuständigen Stelle i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 1 VOB/B nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und es kann bei entsprechendem Bezug anstelle des Sitzes der Prozessvertretung auch auf die Niederlassung abzustellen sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3.1.2019 - 32 SA 59/18 Rn. 20 mwN).
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