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   OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18   

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https://dejure.org/2019,7688
OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18 (https://dejure.org/2019,7688)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18 (https://dejure.org/2019,7688)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18 (https://dejure.org/2019,7688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 61 StVK 662/18
  • OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 23.03.2017 - 5 Ws 119/17

    Abstinenzweisung i. S. d. § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Die Durchführung des Abhilfeverfahrens ist hier keine Verfahrensvoraussetzung für die Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, III-5 Ws 119/17 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage, § 306 Rn. 10).

    Dies ist der Fall, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet oder gemessen am Rechtsstaatsprinzip dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2013, III-5 Ws 358 und 359/12, m.w.N. - zitiert nach juris; und vom 23. März 2017, a.a.O., m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 453 Rn. 12).

    Den Anforderungen an eine zielgerechte und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, III-2 Ws 40/09; OLG Dresden NStZ 2008, 572, m.w.N.).

    Die Strafvollstreckungskammer hat im Rahmen ihrer Amtsaufklärungspflicht die für ihre Entscheidungsfindung maßgeblichen Tatsachen festzustellen und in eine ordnungsgemäße Ermessungsabwägung einzubeziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.).

    Die Führungsaufsicht soll damit nicht nur Lebenshilfe für den Übergang von der Freiheitsentziehung in die Freiheit geben, sondern auch den Verurteilten führen und überwachen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, 2 Ws 40/09, m.w.N.).

    Die Ausübung dieses pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage festgestellter Tatsachen muss jedoch in einer Begründung der getroffenen Anordnung bzw. Weisung enthalten sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, a.a.O.).

    Nach Ansicht des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Januar 2013 und vom 23. März 2017, a.a.O.) kommt die in § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB vorgesehene Weisungsmöglichkeit vor allem für im Vollzug erfolgreich behandelte rauschmittelabhängige Probanden in Betracht.

  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 2 Ws 40/09

    Führungsaufsicht; Begründung; Weisungen; Aufhebung; Zurückverweisung; StVK

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Den Anforderungen an eine zielgerechte und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, III-2 Ws 40/09; OLG Dresden NStZ 2008, 572, m.w.N.).

    Um dieser kriminalpolitischen Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine Schematisierung der zu erteilenden Weisung nicht möglich (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, 2 Ws 40/09, m.w.N.).

    Die Ausübung dieses pflichtgemäßen Ermessens auf Grundlage festgestellter Tatsachen muss jedoch in einer Begründung der getroffenen Anordnung bzw. Weisung enthalten sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, a.a.O.).

  • OLG München, 09.07.2010 - 2 Ws 571/10

    Führungsaufsicht: Haarprobe zur Drogenkonsumkontrolle als körperlicher Eingriff;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a.a.O., § 68b Rn. 12, 12a, 12b; BVerfG, NJW 2016, 2170).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Zudem ist die Kostentragungspflicht bezüglich der Alkohol- und Drogenkontrollen zu regeln (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011, 1 Ws 74/11 - zitiert nach beckonline).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Keine Bedenken bestehen aber gegen eine derartige Weisung, wenn lediglich mangelnde Willensstärke oder auch charakterliche Labilität einen Weisungsverstoß befürchten lassen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 in 2 Ws 571/10; Fischer, a.a.O., § 68b Rn. 12, 12a, 12b; BVerfG, NJW 2016, 2170).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat nämlich die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28).
  • OLG Dresden, 27.03.2008 - 2 Ws 147/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2019 - 5 Ws 486/18
    Den Anforderungen an eine zielgerechte und ermessensfehlerfreie Ausgestaltung der Führungsaufsicht wird damit nicht genügt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2017, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 19. März 2009, III-2 Ws 40/09; OLG Dresden NStZ 2008, 572, m.w.N.).
  • VG Chemnitz, 09.04.2018 - 6 L 128/16
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage, Az.: 6 K 488/18.A, wird abgelehnt.

    Gegen den vorgenannten Bescheid hat der Antragsteller am 12.03.2018 durch persönliche Vorsprache beim Verwaltungsgericht Chemnitz Klage erhoben - 6 K 488/18.A - und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.

  • OLG Köln, 09.02.2024 - 2 Ws 55/24

    Führungsaufsicht, Weisung, Abstinenzweisung, Kontrollweisung, Aufklärungspflicht,

    Auch dies unterfällt der Prüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2019 - 5 Ws 486/18, 5 Ws 488/18, BeckRS 2019, 5594; KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 5 Ws 22/22, BeckRS 2022, 19604 Rn. 5).
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