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   OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 370/82   

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https://dejure.org/1983,4279
OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 370/82 (https://dejure.org/1983,4279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.1983 - 15 W 370/82 (https://dejure.org/1983,4279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 1983 - 15 W 370/82 (https://dejure.org/1983,4279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1983, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 09.10.1978 - 15 W 129/77
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 370/82
    Bauverpflichtung ist nach allgemein anerkannter Auffassung allein das Interesse des Verkäufers, dem gegenüber diese Pflicht übernommen worden ist, an der Errichtung des Bauwerkes maßgebend (vgl. Senatsbeschluß vom 9. Oktober 1978 - 15 W 129/77 - = DNotZ 1979, 182, 183 mit Nachweisen).
  • OLG Hamm, 03.12.1979 - 15 W 204/78
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 370/82
    Bei der Prüfung der Frage, wann mehrere Erklärungen in einer Urkunde denselben Gegenstand betreffen, ist davon auszugehen, daß die mehreren, denselben Gegenstand betreffenden Erklärungen der Urkundsbeteiligten in bezug auf dasselbe Recht bzw. Rechtsverhältnis abgegeben sein müssen, während es nicht maßgebend ist, ob sich die Erklärungen auf ein oder mehrere Wirtschaftsgüter beziehen (Senatsbeschluß vom 3. Dezember 1979 - 15 W 204/78 - = Rpfleger 1980, 122 ; BayObLG, MittRhNotK 1982, 81, 83 [= MittBayNot 1982, 90 ]).
  • OLG Hamm, 29.01.1974 - 15 W 25/73
    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 370/82
    Nach einhelliger Auffassung bestimmt der zusammengerechnete Wert dieser Einlagen ohne Schuldenabzug den Geschäftswert der Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages (BayObLG, a.a.O., Seite 85; Beschluß des Senats vom 29. Januar 1974 - 15 W 25/73 = DNotZ 1974, 493, 494; Rohs/Wedewer, Anm. Ili a 1 zu § 39 KostO).
  • BayObLG, 27.09.1985 - BReg. 3 Z 93/85

    Geschäftswert eines im Rahmen eines Bauherrenmodells beurkundeten

    Nach anderer Meinung dagegen soll der Wert des beurkundeten Gesellschaftsvertrages gemäß § 39 KostO gleich der Summe der Gesamtbaukosten sein, welche die Bauherren träfen (so: OLG Hamm DNotZ 1983, 569 = KostRspr § 39 KostO Nr. 56 = MittBayNot 1983, 144 ; OLG Saarbrücken MittBayNot 1985, 90 ; Korintenberg/Lappe/Benge//Reimann KostO 10. Aufl. - nachfolgend: Korintenberg - Rdnr. 34, Rohs/Wede wer Anm. III a) 1 a - S. 408/408 a -, je zu § 39 KostO ; Baumann MittRhNotK 1982, 69 /75; Keidel MittBayNot 1985, 90 ).

    Das BayObLG hat sich der Auffassung von OLG Hamm DNotZ 1983, 569 = MittBayNot 1983, 144 und des OLG Saarbrücken MittBayNot 1985, 90 mit zustimmender Anmerkung von Keidel angeschlossen.

  • OLG Saarbrücken, 26.11.1984 - 5 W 166/84

    Geschäfstwert des Gesellschaftsvertrages einer Bauherrengemeinschaft

    Eine andere Betrachtungsweise, die zu einem anderen als dem gefundenen, mit der vom OLG Hamm ( DNotZ 1983, 569 ), Bengel (KLBR a.a.O.) und von Baumann (MittRhNotK 1982, 69, 74, 75) zu der zu entscheidenden Frage vertretenen Auffassung übereinstimmenden Ergebnis führen könnte, hält der Senat nicht für möglich.

    Das OLG Hamm ( DNotZ 1983, 569 ; MittBayNot 1983, 144 ) lehnte die Auffassung des BayObLG mit der Begründung ab, daß jeder Gesellschafter innerhalb dieses gegenseitigen Vertrages verpflichtet ist, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Errichtung der gemeinsamen Bauanlage erforderlich sind, und daß durch die Wahl der Innengesellschaft nur die Notwendigkeit einer späteren Auseinandersetzung vermieden wird.

  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Für den Geschäftswert maßgebend ist in solchen Fällen der Gesamtaufwand der Gesellschafter für das Bauwerk (BayObLG DB 1986, 34; OLG Hamm DNotZ 1983, 569; Korintenberg/Bengel § 39 Rn. 35).
  • LG Krefeld, 30.06.1982 - 7 T 1/82

    Gründung einer GmbH durch Ausländer

    6. Kostenrecht - Geschäftswert des Gesellschaftsvertrages einer Bauherrengemeinschaft (OLG Hamm, Beschluß vom 3.3. 1983 - 15 W 370/82 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Joachim Kuntze, Hamm) KostO §§ 30 Abs. 1; 39 Abs. 1; 44 Abs. 1 1. Wird anläßlich der Errichtung eines gemeinsamen Verwaltungsgebäudes durch zwei Bauherren ein Grundstückskaufvertrag zusammen mit einem Gesellschaftsgründungsvertrag und weiteren dazugehörigen Vereinbarungen beurkundet, so betreffen alle Verträge denselben Gegenstand, wobei grundlegender Vertrag der Gesellschaftsvertrag ist.
  • BayObLG, 15.02.1985 - BReg. 3 Z 72/82

    Geschäftswert eines Angebots auf Abschluss von Treuhandverträgen -

    Ob die Gesamtbaukosten auch für die Wertbestimmung eines im Zusammenhang mit einem Bauherrenmodell beurkundeten Gesellschaftsvertrages maßgebend sind (so: OLG Hamm DNotZ 1983, 569 = JurBüro 1983, 1231 ; Korintenberg Rdnr. 34; Rohs/Wedewer Anm. III 1 a, je zu § 39; Baumann MittRhNotK 1982, 69 /75) oder ob gemäß § 30 Abs. 1 KostO nur ein Bruchteil dieser Kosten wertbestimmend ist, wie dies der Senat vertreten hat ( BayObLGZ 1982, 96 /104 [= MittBayNot 1982, 85 ] und 1061114 [= MittBayNot 82, 91 ]; ebenso: KG JurBüro 1983, 1366 ; Göttlich/Mümmler S. 151; Hartmann Kostengesetze 21-Aufl. § 39 KostO Anm. 5 B; Lappe NJW 1984, 1212/1216), braucht hier nicht entschieden zu werden.
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