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   OLG Hamm, 03.03.2020 - 27 W 21/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9679
OLG Hamm, 03.03.2020 - 27 W 21/20 (https://dejure.org/2020,9679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2020 - 27 W 21/20 (https://dejure.org/2020,9679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2020 - 27 W 21/20 (https://dejure.org/2020,9679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung einer unzulässigen Handelsregistereintragung durch das Registergericht

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Firmenfortführung: Löschungsvoraussetzungen unrichtiger Handelsregistereintragung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Löschungsvoraussetzungen unrichtiger Handelsregistereintragungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 08.07.2021 - 22 W 1039/20

    Handelsregistersache: Voraussetzungen der Löschung einer Eintragung als Mitglied

    Die Löschung einer Eintragung kommt bei rechtsbekundenden Eintragungen nur dann in Betracht, wenn die Eintragung (auch) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung unrichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2020 - 22 W 66/19 -, juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2020 - I-27 W 21/20 -, juris Rdn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. November 2018 - 20 W 80/16 -, juris Rdn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2017 - 8 W 103/16 -, juris Rdn. 11; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 8; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 13f.).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2022 - 3 W 21/22

    Handelsregister: Beschwerdeberechtigung eines Gesellschaftsgläubigers

    Die von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidungen OLG Hamm, Beschluss vom 3. März 2020, Az.: I-27 W 21/20, sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. April 2015, Az.: 20 W 226/13, hier jeweils zitiert nach Juris, geben für die hier entscheidende Frage der (fehlenden) Beschwerdeberechtigung der Beschwerdeführerin i.S.d. § 59 Abs. 1 FamFG nichts her.
  • KG, 05.07.2021 - 22 W 1039/20

    Rechtsverhältnisse einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung

    Die Löschung einer Eintragung kommt bei rechtsbekundenden Eintragungen nur dann in Betracht, wenn die Eintragung (auch) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung unrichtig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2020 - 22 W 66/19 -, juris Rdn. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 03. März 2020 - I-27 W 21/20 -, juris Rdn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. November 2018 - 20 W 80/16 -, juris Rdn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. März 2017 - 8 W 103/16 -, juris Rdn. 11; Bork/Jacoby/Müther, FamFG , 3. Aufl., § 395 Rdn. 8; Keidel/Heinemann, FamFG , 20. Aufl., § 395 Rdn. 13f.).
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