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   OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22   

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OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22 (https://dejure.org/2022,6307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2022 - 5 RBs 48/22 (https://dejure.org/2022,6307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2022 - 5 RBs 48/22 (https://dejure.org/2022,6307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, drohende Kündigung, Urteilsgründe, Existenzgefährdung, Rechtsmittelbeschränkung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG § 25; BKatV § 4
    Fahrverbot, Existenzgefährdung, Kündigung, Bescheinigung des Arbeitgebers, Beweiswürdigung, Rechtsmittelbeschränkung, Subsumtionsfehler

  • IWW
  • rewis.io
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung - drohende Kündigung bei Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 2
    Unbillige Härte bei Verhängung eines Fahrverbots; Gerichtliche Begründungspflicht beim Absehen vom Regelfahrverbot; Wirksame Rechtsmittelbeschränkung auch bei fehlerhafter Annahme eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes; Absehen von Verhängung eines Fahrverbots ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Regelfahrfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Bei einem Fahrvebrot droht Kündigung - Anforderungen an die Urteilsgründe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbot und der Einwand der Existenzgefährdung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Regelfahrverbot bedarf einer dezidierten Urteilsbegründung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschale Behauptung zum drohenden Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt kein Absehen vom Regelfahrtverbot - Tatgericht muss Angaben des Betroffenen und seines Arbeitgebers genau prüfen

Verfahrensgang

  • AG Essen - 40 OWi 498/21
  • OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Denn angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich derer ein gesetzlich angeordnetes Regelfahrverbot in Betracht kommt, versteht sich die grundsätzliche Erforderlichkeit zur Einwirkung auf den Betroffenen bzw. die Angemessenheit eines Fahrverbotes, die durch die Erfüllung des Tatbestands regelmäßig indiziert ist (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -), von selbst (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 -).

    Allerdings ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG dann ungemessen erscheint und daher von der Verhängung abgesehen werden kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme im Sinne einer unbilligen Härte zu werten ist, insbesondere, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017 - III - 2 RBs 224/16 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).

    Indem das Amtsgericht diese Angaben offenbar ungeprüft seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat es die gebotene kritische Überprüfung von Angaben des Arbeitgebers insbesondere mit Blick auf die naheliegende Gefahr, dass lediglich eine sowohl im Interesse des Betroffenen als auch im Interesse des Arbeitgebers stehende Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist (zu vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 - KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -), versäumt.

    In Fällen wie dem vorliegenden ist der Tatrichter daher regelmäßig gehalten, den Arbeitgeber (also dem Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder einem verantwortlichen Personalsachbearbeiter) im Rahmen der Hauptverhandlung zeugenschaftlich zu vernehmen (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Vielmehr sind dem tatrichterlichen Ermessensspielraum aufgrund der in Rechtsnormen niedergelegten und von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien sowie aufgrund des Gebots der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit enge Grenzen gesetzt (zu vgl . OLG Hamm, Beschluss vom 12.01.2017 - III - 2 RBs 224/16 - Beschluss vom 16.08.2019 - III - 3 RBs 227/19 - KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2020 - 1 OWi 2 Ss Bs 114/19 -).

    Denn bei einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung trägt der Betroffene, gegen den trotz Kündigungsdrohung ein Fahrverbot verhängt wird, in Wirklichkeit kein Risiko des Arbeitsplatzverlustes, oder aber dieses Risiko ist so gering, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (zu vgl. KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2020 - 1 OWi 2 Ss Bs 114/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2003 - 2 Ss (OWi) 126 B/02 -).

    Demgegenüber sind kurzfristige Fahrverbote nur in Ausnahmefällen geeignet, eine entsprechende Kündigung zu rechtfertigen, zumal bei personenbedingten Störungen des Arbeitsverhältnisses die Kündigung ohnehin nur als letztes Mittel zulässig ist und daher ausscheidet, wenn dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer während des Fahrverbots im Betrieb anderweitig einzusetzen (zu vgl. KG, Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19 -).

  • KG, 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit: Voraussetzungen für das Absehen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Indem das Amtsgericht diese Angaben offenbar ungeprüft seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat es die gebotene kritische Überprüfung von Angaben des Arbeitgebers insbesondere mit Blick auf die naheliegende Gefahr, dass lediglich eine sowohl im Interesse des Betroffenen als auch im Interesse des Arbeitgebers stehende Gefälligkeitsbescheinigung ausgestellt worden ist (zu vgl. hierzu OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 - KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -), versäumt.

    Zudem wäre in diesem Zusammenhang auch zu erörtern gewesen, ob - soweit nicht bereits aufgrund der aufgezeigten Möglichkeiten oder einer Kombination aus diesen sich das Fahrverbot für den Betroffenen als zumutbar darstellt - es für den Arbeitgeber und den Betroffenen zumutbar ist, den Betroffenen für den nach Gewährung von Urlaub verbleibenden Zeitraum ohne Zahlung von Lohn von seiner Beschäftigung frei zu stellen (zu vgl. KG, Beschluss vom 11.07.2014 - 3 Ws (B) 355/14 -).

  • OLG Bamberg, 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08

    Fahrverbot: Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Denn angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich derer ein gesetzlich angeordnetes Regelfahrverbot in Betracht kommt, versteht sich die grundsätzliche Erforderlichkeit zur Einwirkung auf den Betroffenen bzw. die Angemessenheit eines Fahrverbotes, die durch die Erfüllung des Tatbestands regelmäßig indiziert ist (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -), von selbst (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 -).

    In Fällen wie dem vorliegenden ist der Tatrichter daher regelmäßig gehalten, den Arbeitgeber (also dem Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder einem verantwortlichen Personalsachbearbeiter) im Rahmen der Hauptverhandlung zeugenschaftlich zu vernehmen (zu vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 - OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14 -).

  • KG, 26.08.2013 - 161 Ss 129/13

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung: notwendige Feststellungen, fehlerhafte

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Die Beschränkung einer Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann unwirksam, wenn die Feststellungen des Erstgerichts zum Tatgeschehen so dürftig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen und daher keine ausreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung bilden können (zu vgl. KG, Beschluss vom 26.08.2013 - (4) 161 Ss 129/13 (185/13) - OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2021 - III - 5 RVs 118/21 -).

    Bei der Frage der Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgeber dem Rechtsmittelführer mit der Möglichkeit der Beschränkung eine prozessuale Gestaltungsmacht eingeräumt hat, deren Ausübung im Rahmen des rechtlichen Möglichen soweit wie möglich zu respektieren ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.2021 - III - 5 RVs 118/21 - Urteil vom 09.07.2020 - III - 3 RVs 20/20 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.01.2015 - 1 Ss 226/14 - KG, Beschluss vom 26.08.2013 - (4) 161 Ss 129/13 (158/13) -).

  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 Ss 4/08

    Berufungsbeschränkung; Subsumtion; falsche; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Ein solcher hindert indes die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht ( vgl. OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 -juris).
  • RG, 19.06.1914 - II 296/14

    1. Wonach bestimmt sich der Begriff des Baugeldes? 2. Wird das Strafrecht durch

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Wird ein Urteil wegen der Verletzung einer bestimmten materiell-rechtlichen Norm angefochten, so erstreckt sich die Prüfung des Rechtsbeschwerdegerichts doch auf die Anwendung des Bußgeldrechts insgesamt (vgl. RGSt 48, 336, 339; Franke in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rdn. 92; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 344 Rdn. 19), es sei denn, es ist eindeutig erkennbar, dass das Rechtsmittel auf einen bestimmten Beschwerdepunkt beschränkt sein soll (Franke a.a.O.).
  • OLG Hamm, 06.10.2020 - 4 RBs 321/20

    Fahrverbot, Vorbelastungen, länger zurückliegende Tat, BKatV

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Die fehlende Vorbelastung des Betroffenen stellt einen solchen ungewöhnlichen Umstand deshalb nicht dar, weil die Regelahndung nach der BKatV auch hinsichtlich der dort vorgesehenen Regelfahrverbote davon ausgeht, dass der Betroffene nicht vorbelastet ist, so dass die Verhängung des Regelfahrverbotes bei einem unvorbelasteten Betroffenen den Regelfall darstellt (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.10.2020 - 4 RBs 321/20 -).
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Ein solcher hindert indes die Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung nicht ( vgl. OLG Hamm ZfSch 2008, 534; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 345; OLG Hamm, Urt. v. 21.10.2014 - III-1 RVs 82/14 -juris).
  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2022 - 5 RBs 48/22
    Bei so schweren Verkehrsverstößen wie dem vorliegenden ist jedoch - zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Besserstellung des Betroffenen gegenüber Tätern wesentlich geringerer Verstöße - auch zu erwägen, ob nicht zumindest ein reduziertes Fahrverbot anstelle eines vollständigen Verzichts in Frage kommt, denn auch dieses kann womöglich schon ausreichen, eine drohende Existenzgefährdung zu verhindern (vgl. etwa: OLG Bamberg ZfSch 2005, 533; OLG Hamm, Beschl. v. 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05 - juris).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95
  • BayObLG, 08.05.1996 - 1 ObOWi 140/96
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

  • KG, 19.11.2018 - 3 Ws (B) 258/18

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Voraussetzungen für die

  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

  • BGH, 23.11.2004 - 4 StR 362/04

    Urteilsberichtigung (offensichtliches Verkündungsversehen); Tenorierung

  • OLG Hamm, 22.05.1981 - 6 Ss 802/81
  • OLG Hamm, 27.12.2018 - 4 RBs 374/18

    Geschwindigkeitsverstoß; Vorsatz

  • OLG Oldenburg, 08.01.2015 - 1 Ss 226/14

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels trotz fehlerhafter rechtlicher Würdigung

  • KG, 22.02.2018 - 3 Ws (B) 61/18

    Urteilszustellung an die Staatsanwaltschaft ohne Zustellungswillen

  • OLG Frankfurt, 26.04.2022 - 3 Ss OWi 415/22

    Absehen von Fahrverbot bei besonderer Härte

    Grundsätzlich ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkatalogs nach Maßgabe des § 25 Abs. 1 S.1 StVG dann ungemessen erscheint und daher von der Verhängung abgesehen werden kann, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder zum Existenzverlust bei einem Selbstständigen führen würde und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann ( OLG Frankfurt , Beschl. v. 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06, BeckRS 2014, 477; OLG Hamm , Beschl. v. 03.03.2022 - 5 RBs 48/22, BeckRS 2022, 5633 Tz.30 m.w.N.).

    Der Tatrichter hat jedoch im Urteil darzulegen, aus welchen Gründen er diese Angaben für glaubhaft erachtet, um Missbrauch auszuschließen und dem Rechtsbeschwerdegericht eine Entscheidung auf fundierter Tatsachengrundlage zu ermöglichen ( OLG Bamberg , Beschl. v. 22.01.2009 - 2 Ss OWi 5/09, NZV 2010, 46; OLG Hamm , Beschl. v. 03.03.2022 - 5 RBs 48/22, BeckRS 2022, 5633 Tz. 31; König , in: Hentschel aaO., § 25 StVG Rn. 26 m.w.N.).

  • BayObLG, 07.11.2023 - 201 ObOWi 1115/23

    Absehen von bußgeldrechtlichem Fahrverbot zur Ermöglichung des

    a) Nachdem der Betroffene einen schweren Verkehrsverstoß begangen hat, für den ein mehrmonatiges Regelfahrverbot vorgesehen ist, hat der Tatrichter für den Fall, dass er erneut zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gelangen sollte, zu prüfen und abzuwägen, ob zu deren Abwendung die Reduzierung der Dauer des Fahrverbots ausreicht (OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2022 - 5 RBs 48/22 bei juris [Rn. 51] = BeckRS 2022, 5633 m.w.N.).
  • AG Dortmund, 11.08.2022 - 729 OWi 62/22

    Bußgeldbescheid, Beschränkung, Geldbuße, Fahrverbot

    Zwar besteht zwischen Fahrverbot und Geldbuße anerkanntermaßen eine Wechselwirkung (so etwa: OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.4.2022 - 3 Ss OWi 415/22, BeckRS 2022, 9906; OLG Hamm Beschl. v. 3.3.2022 - 5 RBs 48/22, BeckRS 2022, 5633 ; BayObLG Beschl. v. 23.4.2019 - 202 ObOWi 460/19, BeckRS 2019, 7481; Halecker Der "Denkzettel" Fahrverbot, 2009, S. 233; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2022, § 4 - Verhältnis Geldbuße/Fahrverbot, Rn. 2; BeckOK OWiG/Euler, 35. Ed. 1.7.2022, StVG § 25 Rn. 1).
  • AG Dortmund, 11.08.2022 - 729 OWi 265 Js 881/22
    Zwar besteht zwischen Fahrverbot und Geldbuße anerkanntermaßen eine Wechselwirkung (so etwa: OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 26.4.2022 ‒ 3 Ss OWi 415/22, BeckRS 2022, 9906; OLG Hamm Beschl. v. 3.3.2022 ‒ 5 RBs 48/22, BeckRS 2022, 5633 ; BayObLG Beschl. v. 23.4.2019 ‒ 202 ObOWi 460/19, BeckRS 2019, 7481; Halecker Der "Denkzettel" Fahrverbot, 2009, S. 233; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2022, § 4 - Verhältnis Geldbuße/Fahrverbot, Rn. 2; BeckOK OWiG/Euler, 35. Ed. 1.7.2022, StVG § 25 Rn. 1).
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