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   OLG Hamm, 03.03.2023 - I-7 U 100/22   

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https://dejure.org/2023,10748
OLG Hamm, 03.03.2023 - I-7 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2023 - I-7 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10748)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2023 - I-7 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht: Wann ist der Fußgänger alkoholbedingt verkehrsuntüchtig?

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Schlafend und betrunken auf der Straße....

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße liegenden Fußgängers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1008
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Grundsätzlich spricht gegen einen Kraftfahrer, der auf ein nicht ungewöhnlich / atypisch schwer erkennbares Hindernis auffährt, der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder der Anhalteweg aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend war (im Anschluss an BGH Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86, r+s 1987, 312 = juris Rn. 12; siehe auch BGH Urt. v. 23.4.2020 - III ZR 251/17, NJW 2020, 3106 Rn. 33).

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet ( so BGH, Urteil vom 23.4.2020 - III ZR 251/17 -, NJW 2020, 3106, Leitsatz 3 sowie Rn. 33, beck-online ).

    Es darf insofern nicht auf eine statische Betrachtung aus einer bestimmten Entfernung abgestellt werden, vielmehr ist die Fahrt als dynamischer Vorgang zu betrachten ( so BGH, Urteil vom 23.4.2020 - III ZR 251/17 -, NJW 2020, 3106, Rn. 37, beck-online ).

    Folglich hat sich der Anhalteweg für den Beklagten zu 1) insoweit gerade nicht durch ein plötzliches Ablegen auf der Fahrbahn und damit nicht durch einen nicht voraussehbaren und damit nicht einkalkulierbaren Umstand verkürzt ( vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23.4.2020 - III ZR 251/17 -, NJW 2020, 3106, Rn. 37 mwN, beck-online ).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ist bei einem Fußgänger auch ohne Ausfallerscheinungen jedenfalls bei einer BAK ab 2, 0 Promille unwiderleglich anzunehmen ( vgl. BGH Urt. v. 8.7.1957, II ZR 177/56, BeckRS 2008, 17792 [unter 1.]; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2017 - 1 U 540/16 -, Rn. 19, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2017 - 3 U 87/15 -, Rn. 32, juris ).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Grundsätzlich spricht gegen einen Kraftfahrer, der auf ein nicht ungewöhnlich / atypisch schwer erkennbares Hindernis auffährt, der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder der Anhalteweg aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend war (im Anschluss an BGH Urt. v. 23.6.1987 - VI ZR 188/86, r+s 1987, 312 = juris Rn. 12; siehe auch BGH Urt. v. 23.4.2020 - III ZR 251/17, NJW 2020, 3106 Rn. 33).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2013 - 1 U 35/13

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers bei Teilnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Analog § 827 S. 2 BGB bleibt die Zurechnungsfähigkeit erhalten, wenn sich der Geschädigte selbstverschuldet in einen Zustand versetzt hat, der die freie Willensbildung ausschließt ( vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2013 - 1 U 35/13 -, Rn. 12, juris, m.w.N.; MüKoBGB/Oetker, 9. Aufl. 2022, BGB § 254 Rn. 34 ).
  • OLG Schleswig, 08.04.2021 - 7 U 2/20

    Mithaftung eines betrunkenen, nicht angeschnallten Beifahrers für eigene

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Entsprechend § 827 S. 2 BGB wird der Mitverschuldensvorwurf also vorverlagert und zielt auf die Tatsache ab, dass der Geschädigte zumindest fahrlässig eine Situation herbeigeführt hat, in der er nicht mehr die zum Selbstschutz erforderliche Einsichtsfähigkeit hatte ( vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. April 2021 - 7 U 2/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2009 - 1 U 192/08 -, Rn. 25, juris ).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Wo die BAK für sich allein für die Annahme der Bewusstseinsstörung nicht ausreicht, können auch sonstige Tatsachen, insbesondere Ausfallerscheinungen bei dem Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr für die Bewusstseinsstörung sprechen ( vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, juris ).
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit ist bei einem Fußgänger auch ohne Ausfallerscheinungen jedenfalls bei einer BAK ab 2, 0 Promille unwiderleglich anzunehmen ( vgl. BGH Urt. v. 8.7.1957, II ZR 177/56, BeckRS 2008, 17792 [unter 1.]; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 15. Juni 2017 - 1 U 540/16 -, Rn. 19, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 2017 - 3 U 87/15 -, Rn. 32, juris ).
  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 87/22

    Straßenbauarbeiter als Verkehrsteilnehmer; Straßenbauarbeiter kein Fußgänger

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Gegenüber einem Geschädigten - wie vorliegend dem Versicherungsnehmer der Klägerin -, der selbst nicht als Halter eines Kraftfahrzeugs für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs einzustehen hat, ist die Vorschrift des § 17 StVG bereits nicht anwendbar ( vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 40, juris; OLG Celle, Urteil vom 16. November 2022 - 14 U 87/22 - , Rn. 29, juris ).
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung auf Grund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben ( vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013 - VI ZR 255/12 -, Rn. 7, juris, m.w.N.; OLG Hamm Beschl. v. 02.01.2018 - 7 U 44/17, NJW-RR 2018, 410, Rn. 36 ).
  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22
    Gegenüber einem Geschädigten - wie vorliegend dem Versicherungsnehmer der Klägerin -, der selbst nicht als Halter eines Kraftfahrzeugs für die Betriebsgefahr eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeugs einzustehen hat, ist die Vorschrift des § 17 StVG bereits nicht anwendbar ( vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22 -, Rn. 40, juris; OLG Celle, Urteil vom 16. November 2022 - 14 U 87/22 - , Rn. 29, juris ).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

  • OLG Schleswig, 11.02.2021 - 7 U 147/20

    Haftung einer Eisenbahngesellschaft bei Bahnhofsunfall eines alkoholkranken

  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 7 U 44/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem wartepflichtigen Radfahrer

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

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