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   OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99   

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https://dejure.org/2000,5053
OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99 (https://dejure.org/2000,5053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2000 - 33 U 23/99 (https://dejure.org/2000,5053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 33 U 23/99 (https://dejure.org/2000,5053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1353 Abs. 1
    Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung zuzustimmen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97
    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99
    Dagegen ist ein solches Ausgleichsbegehren dann nicht begründet, wenn der Veranlagungszeitraum in die Zeit vor der Trennung fällt und seinerzeit der durch die Steuerklasse III begünstigte Ehegatte sein Einkommen für den Familienunterhalt verbraucht hat (vgl. Senat FamRZ 98, 241; OLG Köln, OLG-Report 1993, 25; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441).

    Die sich in dem Fall ergebende Steuererstattung wäre im Innenverhältnis der Parteien im Verhältnis der von ihnen im Wege des Lohnsteuerabzugs gezahlten Steuern aufzuteilen gewesen (vgl. LG Stuttgart FamRZ 98, 241).

  • OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90

    Zum Ausgleichsanspruch wegen einer Steuerüberzahlung infolge der Nichtbeachtung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99
    Dagegen ist ein solches Ausgleichsbegehren dann nicht begründet, wenn der Veranlagungszeitraum in die Zeit vor der Trennung fällt und seinerzeit der durch die Steuerklasse III begünstigte Ehegatte sein Einkommen für den Familienunterhalt verbraucht hat (vgl. Senat FamRZ 98, 241; OLG Köln, OLG-Report 1993, 25; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441).
  • BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03

    Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten

    a) Als weitere Möglichkeit wird - jedenfalls soweit es um Steuererstattungen geht - eine Aufteilung entsprechend § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der Steuerbeträge befürwortet, die von den Ehegatten im Veranlagungszeitraum tatsächlich auf die gemeinsame Steuerschuld erbracht worden sind (so etwa OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 70, 71; OLG Hamm FamRZ 2001, 98; LG Stuttgart FamRZ 1998, 241).
  • OLG Celle, 02.04.2019 - 21 UF 119/18

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten nach einer Trennung;

    Die gerichtliche Durchsetzung der Zustimmungserklärung obliegt dem Ehegatten auch nicht im Rahmen einer etwaigen Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB), weil diese gegenüber einer nachhaltigen Weigerung regelmäßig zurücktritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 98).
  • LG Dortmund, 23.11.2005 - 3 O 548/04

    Anspruch auf Erstattung erhöhter Steuernachzahlungen im Fall einer nachträglichen

    Steuerlasten aus der Zeit des gemeinsamen Wirtschaftens hingegen können nicht nachträglich durch Ausgleichsansprüche umverteilt werden (OLG Karlsruhe, FamRZ 91, 441; OLG Hamm FamRZ 01, 98).

    Folge hiervon ist, dass der andere Ehegatte, also hier der Kläger, einen Schadensersatzanspruch dahingehend hat, dass er so zu stellen ist, wie er bei einer gemeinsamen Veranlagung gestanden hätte (OLG Hamm, FamRZ 2001, 98; FamRZ 98, 241).

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
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