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   OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06   

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https://dejure.org/2007,8523
OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06 (https://dejure.org/2007,8523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2007 - 15 W 418/06 (https://dejure.org/2007,8523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 15 W 418/06 (https://dejure.org/2007,8523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 38 Abs. 2, 42; GBO § 28; BGB § 925
    Gebühr für Identitätserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anzusetzende Gebühr für die Beurkundung einer Identitätserklärung; Grundbuchverfahrensrechtliche Bedeutung einer Identitätserklärung; Einordnung einer Identitätserklärung als reine Verfahrenshandlung oder als Ergänzung materiell-rechtlicher Erklärungen eines ...

  • Judicialis

    KostO § 38 Abs. 2; ; KostO § 42; ; GBO § 28; ; BGB § 925

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühr für eine Identitätserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 76 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 38 Abs. 2, 42 KostO; § 28 GBO; § 925 BGB
    Gebühr für Identitätserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 243
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1979 - 10 W 48/79

    Kaufvertrag; Auflassung; Beurkundung; Katastermäßige Bezeichnung; Volle Gebühr;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass eine Identitätserklärung ausschließlich grundbuchverfahrensrechtliche Bedeutung hat und für deren Beurkundung deshalb nur eine halbe Gebühr nach § 38 Abs. 2 Nr. 5a KostO zu erheben ist (Abweidung von OLG Düsseldorf DNotZ 1980, 188).

    Das Landgericht hat sich in den Gründen seiner Entscheidung den Ausführungen des OLG Düsseldorf in dessen Beschluss 06.09.1979 (DNotZ 1980, 188; unklar in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf DNotZ 1992, 94) angeschlossen.

  • OLG Rostock, 17.03.2005 - 7 W 2/05

    Zur Pflicht zur Genehmigung der beantragten Grundbucheintragung nach einer von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
    Hieraus wird im Übrigen zu Recht gefolgert, dass eine typische Vollzugsvollmacht nicht zur Abgabe von materiellen Willenserklärung befugt, die die tatsächlich nicht gegebene Identität zwischen Kauf/Auflassung und Grundbuchinhalt überhaupt erst herbeiführt (OLG Rostock OLGR 2005, 616f).
  • BGH, 13.10.1983 - VIII ZB 4/83

    Teilungserklärung - Veräußerung des Wohnungseigentums - Rückstände -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
    Eine Vorlage lässt sich insoweit auch nicht mit dem Hinweis auf eine Meinungsverschiedenheit über die Anwendung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB begründen (vgl. BGH NJW 1984, 308).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 218/90

    Auslegung einer formularmäßigen Zweckerklärung für eine Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06
    Das Landgericht hat sich in den Gründen seiner Entscheidung den Ausführungen des OLG Düsseldorf in dessen Beschluss 06.09.1979 (DNotZ 1980, 188; unklar in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf DNotZ 1992, 94) angeschlossen.
  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    Es handelt sich um eine rein verfahrensrechtliche Übereinstimmungsbestätigung, die von einem Vertreter für beide Vertragsparteien auch ohne Befreiung von der Vorschrift des § 181 BGB abgegeben werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012- V ZB 204/11, juris Rn. 23; OLG Hamm, Rpfleger 1980, 316; FGPrax 2007, 243; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1043 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 20 Rn. 32).
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Beschwerde gegen die Kostenberechnung eines Notars

    Zu einer solchen Änderung wäre sie auf Grund der ihr erteilten Vollmacht auch nicht berechtigt gewesen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 15 W 418/06 -, Rn. 14, juris; zur nur verfahrensrechtlichen Wirkung einer Messanerkennung vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 181/14 -, Rn. 16, juris; kritisch: Herbert Gziwotz, ZfIR 2016, 101, 104).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2011 - 20 W 277/11

    Grundbuch: Bestimmtheit der Bezeichnung des Kaufgegenstandes in einem

    Somit handelt es sich dabei um die Frage der Auslegung der Identitätserklärung (so ausdrücklich OLG Hamm FGPrax 2007, 243).
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