Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2013 - I-11 W 25/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11105
OLG Hamm, 03.05.2013 - I-11 W 25/13 (https://dejure.org/2013,11105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2013 - I-11 W 25/13 (https://dejure.org/2013,11105)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - I-11 W 25/13 (https://dejure.org/2013,11105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren; Vermögensschaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Selbständiges Beweisverfahren; Vermögensschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung von Vermögensschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 485 ZPO
    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung von Vermögensschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.02.2013 - 11 U 37/12

    Zum Umfang der Schrankenbestimmung des § 53 UrhG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13
    Die dagegen gerichtete Berufung hat der Senat durch rechtskräftiges Urteil vom 31.08.2012 zum Aktenzeichen I-11 U 37/12 zurückgewiesen, weil der Antragsteller auch unter Berücksichtigung der ihm nach § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO bei der Darlegungs- und Beweislast zu Gute kommenden Erleichterungen bereits nicht in ausreichender, eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermöglichender Weise dargelegt hat, dass ihm durch die der Antragsgegnerin zur Last fallende Pflichtverletzung aus Anlass seines Ausscheidens der bis zum 30.06.2001 in Bielefeld geführten Gemeinschaftspraxis bei der Verwertung seines Praxisanteils ein Schaden in Höhe von zumindest 5.001,- EUR entstanden ist.

    Sollte es um allgemeine Informationen zu radiologischen Praxen gehen, sind diese nach den vom Senat aus dem Berufungsverfahren I-11 U 37/12 gewonnenen Erkenntnissen in Statistiken des statistischen Bundesamtes dokumentiert.

  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 104/74

    Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur Einkommenssteuer; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13
    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob eine Arztpraxis eine Sache im Sinne des § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO sein kann, die aus der Sachgesamtheit der körperlichen Gegenstände - dem Praxisinventar -, den Forderungen und dem sogenannten Goodwill gebildet wird, der den immateriellen bzw. inneren Wert der Praxis betrifft, der eine über den reinen Sachwert hinausgehenden Geschäftswert begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1976 - IV ZR 104/74 -, Rn. 31, 32, zitiert nach juris), wobei dieser Goodwill notwendigerweise mit der Praxis verbunden ist und maßgeblich vom Erfolg des Inhabers und den Möglichkeiten einer erfolgreichen Praxisfortführung beeinflusst wird, wozu auch der Umstand einer Kassenarztzulassung gehören kann.
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZB 53/08

    Zulässigkeit der Feststellung eines durch einen erlittenen Personenschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13
    Nur dann kommt in Betracht, dass als Folgeschaden auch der entgangene Gewinn Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens sein kann (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 946).
  • LG Dortmund, 04.09.2009 - 8 O 497/08

    Schadensersatz aufgrund unzutreffender Angaben über die Anzahl der in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 W 25/13
    Aufgrund rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Dortmund vom 04.09.2008 zum Aktenzeichen 8 O 497/08 LG Dortmund ist die Verpflichtung der Antragsgegnerin festgestellt, dem Antragsteller den Schaden zu ersetzen, der sich daraus ergibt, dass die Antragsgegnerin dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in der Zeit vom 01.07.2000 bis 30.06.2001 für die Ärztegruppe der Radiologen im Regierungsbezirk Detmold für die kreisfreie Stadt Bielefeld unzutreffende Angaben über die Anzahl der in diesem Planungsbereich niedergelassenen Radiologen gemacht hat.
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 38/13

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit der Begutachtung von entgangenem

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Mai 2013 - I-11 W 25/13 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht