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OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 329 Abs. 4
Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Aussetzung der Hauptverhandlung, Fortsetzungstermin - IWW
§ 329 Abs 4 StPO
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 229 ; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
Verwerfung ohne Sachentscheidung bei Nichterscheinen zu neu anberaumtem Hauptverhandlungstermin; Enge Auslegung des § 329 Abs. 4 StPO wegen Ausnahmecharakter; Verwerfung ohne Sachentscheidung nur bei Nichterscheinen zum Fortsetzungstermin
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Berufung: Verwerfung ohne Sachentscheidung
Verfahrensgang
- LG Essen - 66 Ns 69/21
- OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 04.04.2019 - 53 Ss 14/19
Berufungsverfahren in Strafsachen: Verwerfung der Berufung des nicht zu einem neu …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22
Der Senat tritt der Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 04.04.2019 - (1) 53 Ss 14/19 (17/19) -, Rn. 9 - 16, juris) bei, dass im Hinblick auf den klaren Wortlaut sowie den Ausnahmecharakter des § 329 Abs. 4 StPO die Voraussetzungen für eine Verwerfung ohne Sachentscheidung nicht vorliegen, wenn - wie hier - die Angeklagte nicht zu einem Fortsetzungstermin erschienen ist, sondern zu einer neu anberaumten Hauptverhandlung nach Aussetzung der Hauptverhandlung.