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   OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22   

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https://dejure.org/2022,11192
OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22 (https://dejure.org/2022,11192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2022 - 5 RVs 38/22 (https://dejure.org/2022,11192)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 5 RVs 38/22 (https://dejure.org/2022,11192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 329 Abs. 4
    Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Aussetzung der Hauptverhandlung, Fortsetzungstermin

  • IWW

    § 329 Abs 4 StPO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 229 ; StPO § 329 Abs. 1 S. 1
    Verwerfung ohne Sachentscheidung bei Nichterscheinen zu neu anberaumtem Hauptverhandlungstermin; Enge Auslegung des § 329 Abs. 4 StPO wegen Ausnahmecharakter; Verwerfung ohne Sachentscheidung nur bei Nichterscheinen zum Fortsetzungstermin

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Essen - 66 Ns 69/21
  • OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 04.04.2019 - 53 Ss 14/19

    Berufungsverfahren in Strafsachen: Verwerfung der Berufung des nicht zu einem neu

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2022 - 5 RVs 38/22
    Der Senat tritt der Auffassung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 04.04.2019 - (1) 53 Ss 14/19 (17/19) -, Rn. 9 - 16, juris) bei, dass im Hinblick auf den klaren Wortlaut sowie den Ausnahmecharakter des § 329 Abs. 4 StPO die Voraussetzungen für eine Verwerfung ohne Sachentscheidung nicht vorliegen, wenn - wie hier - die Angeklagte nicht zu einem Fortsetzungstermin erschienen ist, sondern zu einer neu anberaumten Hauptverhandlung nach Aussetzung der Hauptverhandlung.
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