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   OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19   

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https://dejure.org/2019,25750
OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19 (https://dejure.org/2019,25750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.2019 - 1 VAs 38/19 (https://dejure.org/2019,25750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 1 VAs 38/19 (https://dejure.org/2019,25750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG §§ 23 ff.; StPO § 111i Abs. 2
    Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft gemäß § 111i Abs. 2 StPO ; Rechtsweg; Bestimmung eines sog. Mangelfalls bei Serientaten und insofern nur begrenzt konkretisierbarer Ansprüche einzelner Verletzter

  • rechtsportal.de

    GNotKG § 22
    Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft kein anfechtbarer Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 49
  • NZI 2019, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19

    Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines

    Mit Beschluss vom 3. Juni 2019 (NStZ 2020, 49) hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden, dass der Antrag des Betroffenen zwar zulässig, aber unbegründet sei.

    Der Überprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG unterliegt daher nur die Frage, ob die Voraussetzungen des § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2020, 49).

    dd) Das Erfordernis eines Vorschaltverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG ist gewahrt (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 51).

    b) Nach diesen Maßstäben ist die Staatsanwaltschaft zu Recht von einem "Mangelfall' ausgegangen (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 51 ff.).

    Jedenfalls im Umfang der von der Staatsanwaltschaft geschätzten Quote liegt auf der Hand, dass jeder gesetzlichen Krankenkasse, die entsprechende Forderungen angemeldet hat, mindestens ein entsprechender Schaden und damit ein Anspruch gegen den Beschwerdeführer entstanden ist (vgl. näher OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 52 f.).

  • OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 302 AR 16/22

    Voraussetzungen einer Stellung eines Insolvenzantrags durch die

    Der Überprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG unterliegt daher nur die Frage, ob die Voraussetzungen des § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO vorliegen (BGH aaO. Rn 30; vgl. OLG Hamm, NStZ 2020, 49).
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