Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2003 - 23 W 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13658
OLG Hamm, 03.07.2003 - 23 W 70/03 (https://dejure.org/2003,13658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2003 - 23 W 70/03 (https://dejure.org/2003,13658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 23 W 70/03 (https://dejure.org/2003,13658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gemäß § 104 Abs. 3 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 11 Abs. 1 Rechtspflegergesetz (RPflG) neben einem Verfahren gemäß § 107 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    ZPO § 104 III 1; ; ZPO § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gem. §§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO , 11 Abs. 1 RpflG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mönchengladbach, 22.03.1984 - 6 O 690/82
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2003 - 23 W 70/03
    Maßgebend ist allein der durch, den späteren Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 06.04.2002 neu festgesetzte Wert in Höhe von 1.247.416,67 DM, wodurch der Streitwert für das gesamte Verfahren rückwirkend verbindlich festgelegt worden ist (insoweit fehlerhafte Wertung im Beschluss des LG Mönchengladbach vom 22.03.1984, abgedruckt in Rpfleger 84, 330).
  • OLG Hamm, 05.07.2019 - 25 W 170/19

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit der alleinigen

    Deshalb kann das Verfahren gem. § 107 ZPO nicht als genauso effektiv wie das Beschwerdeverfahren eingeordnet werden ( OLG Hamm RVGreport 2004, 37; Musielak/Voit-Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 107 Rn 1; MüKo-Schulz, ZPO, 5. Aufl. 2016, § 107 Rn 3; BeckOK-Jaspersen, ZPO, Edition: 32, Stand: 01.03.2019, § 107 Rn 2, § 104 Rn 63a ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht