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   OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14   

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https://dejure.org/2015,41722
OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14 (https://dejure.org/2015,41722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2015 - 10 W 161/14 (https://dejure.org/2015,41722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2015 - 10 W 161/14 (https://dejure.org/2015,41722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 84
    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wer im Erbscheinverfahren eine Beschwerde zurücknimmt, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 17 VI 144/13
  • OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12

    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2015 - 11 Wx 33/15

    Erbscheinsverfahren: Genehmigung der Beschwerdeeinlegung eines Kindes durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2015 - 3 Wx 103/14

    Aufklärungspflicht Nachlassgericht - Prüfung Testierunfähigkeit des Erblassers

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14

    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2015 - 10 W 161/14
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Beteiligten trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 27 FamFG verpflichtet sind, durch eingehende Tatsachendarstellung an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken (OLG Karlsruhe, ErbR 2015, 456 und Beschluss vom 10.06.2015, 11 Wx 33/15; OLG Düsseldorf, ErbR 2014, 124 und ErbR 2015, 451).
  • OLG München, 10.08.2023 - 33 Wx 157/23

    Kostentragung des wahren Erben für ein im Nachlassverfahren eingeholtes

    Die Rücknahme des Rechtsmittels fällt unter § 84 FamFG, denn auch ein zurückgenommenes Rechtsmittel ist "ohne Erfolg" geblieben (OLG Hamm, 10 W 161/14, BeckRS 2016, 03144 Rn. 2; OLG Frankfurt, 20 W 40/13, FamRZ 2014, 688; Burandt/Rojahn/Rojahn, 4. Aufl. 2022, FamFG § 84 Rn. 4; Sternal/Weber, 21. Aufl. 2023, FamFG § 84 Rn. 18; a. A. MüKoFamFG/Schindler, 3. Aufl. 2018, § 84 Rn. 21).
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