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   OLG Hamm, 03.10.1973 - 20 U 146/73   

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https://dejure.org/1973,1735
OLG Hamm, 03.10.1973 - 20 U 146/73 (https://dejure.org/1973,1735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.10.1973 - 20 U 146/73 (https://dejure.org/1973,1735)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Oktober 1973 - 20 U 146/73 (https://dejure.org/1973,1735)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1097
  • MDR 1974, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4b O 180/11

    Absackanlage

    Die Kammer folgt der seit längerem gefestigten Rechtsprechung (BGH NJW 1965, 397; BGH NJW 1972, 1373; OLG Hamm, NJW 1974, 1097; OLG Bamberg, NJW-RR 1996, 317), dass ein Verhandeln zur Sache nicht in jedem Fall das Stellen eines Antrags erfordert, und dass insbesondere die Partei, die die Abweisung der Klage begehrt, nicht ausdrücklich einen dahingehenden Antrag zu stellen braucht.

    Ob der Beklagtenvertreter dadurch den Missbrauch des Versäumnisverfahrens angestrebt hat (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 1974, 1097), indem er nach der für ihn ungünstigen Verhandlung den Entschluss gefasst hat, durch Flucht in die Säumnis Zeit für die Vorbereitung neuen Vorbringens zu gewinnen, kann dahinstehen.

  • OLG Bamberg, 24.08.1995 - 2 UF 56/95

    Berufung des Unterhaltspflichtigen wegen des Erlasses eines

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  • BGH, 20.04.1977 - IV ZR 68/76

    Revision gegen ein Versäumnisurteil - Säumnis des Berufungsklägers im

    Dies allein kann jedoch den Erlaß eines Versäumnisurteils noch nicht rechtfertigen; denn sobald die Anwälte (wirksam) einander widersprechende Anträge gestellt und teilweise zur Sache verhandelt haben, ist der Erlaß eines Versäumnisurteils auch dann ausgeschlossen, wenn der Anwalt der einen Partei vor Schluß der Verhandlung den Sitzungssaal verläßt, das Mandat niederlegt oder die Fortsetzung der Verhandlung verweigert (BGHZ 63, 94; OLG Celle MDR 1961, 61; OLG Hamm NJW 1974, 1097; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl. § 333 Arm. T bei Note 13; Thomas/Putzo, ZPO, 3. Aufl. § 333; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl. § 333 Anm. B I 63; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 34. Aufl. § 333 Anm. 2).
  • AG Essen, 11.12.2012 - 11 C 314/12
    Der Widerruf oder die Rücknahme eines wirksam gestellten Antrags kann die Fiktion einer Säumnis im Sinne des § 333 ZPO nach einhelliger Rechtsprechung nicht herbeiführen (BGHZ 1963, 94 = MDR 1975, 136; OLG Hamm NJW 1974, 1097; OLG Celle MDR 1961, 61; OLG Frankfurt, MDR 1982, 153).
  • LG Berlin, 14.01.1999 - 14 O 417/97

    Beweislast bei der Kündigung eines Kredits; Einhaltung der Prüfungspflicht durch

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  • OLG Saarbrücken, 24.10.2001 - 1 U 354/01

    Gerichtliche Entscheidung bei Zurücknahme oder Widerruf von Sachanträgen;

    In der Kommentarliteratur wird unter Hinweis auf hierzu ergangene obergerichtliche Rechtsprechung ( vgl. BGHZ 63, 94 ; OLG Hamm NJW 74, 1097; OLG Celle MDR 61, 61; OLG Frankfurt MDR 82, 153 ) nahezu einhellig die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf oder die Rücknahme eines zunächst wirksam gestellten Antrages die Fiktion der Säumnis i. S. v. § 333 ZPO nicht herbeiführen kann.
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