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   OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99   

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https://dejure.org/1999,1415
OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99 (https://dejure.org/1999,1415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1999 - 15 W 289/99 (https://dejure.org/1999,1415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1999 - 15 W 289/99 (https://dejure.org/1999,1415)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Bezugnahme in einem privatschriftlichen Testament

  • Judicialis

    BGB § 2247 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2247 Abs. 1 S. 1
    Zulässige Bezugnahme in einem privatschriftlichen Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbrecht, Zur Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Widerrufstestaments trotz Einbeziehung maschinengeschriebener Textteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 742
  • FGPrax 2000, 31
  • FamRZ 2000, 985
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1965 - III ZR 47/64

    Auslegung und Ergänzung eines Testaments durch Verwertung von außerhalb der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Vielmehr wird in der Rechtsprechung die Testamentsform als gewahrt angesehen, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Schriftstück um eine andere wirksame, insbesondere formgerecht errichtete letztwillige Verfügung handelt (BGH NJW 1966, 201, 202; DNotZ 1980, 761, 763 = Rpfleger 1980, 337, 338; Senat a.a.0.; Staudinger-Baumann, a.a.0., § 2247 Rdn. 68; MK/BGB-Burkart, a.a.0., § 2247 Rn. 20).

    So hat der BGH (NJW 1966, 201) einen von dem Erblasser auf einer maschinengeschriebenen Abschrift eines notariellen Testaments angebrachten und unterschriebenen Vermerk über die betragsmäßige Begrenzung einer Zuwendung als hinreichende Grundlage für eine Auslegung der Erklärung im Hinblick auf ein Widerrufstestament angesehen.

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Die Ankündigung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins durch sogenannten Vorbescheid wird in der Rechtsprechung und Literatur bei zweifelhafter Sach- und Rechtslage für zulässig erachtet, weil die Rechtsscheinswirkung unrichtiger Erbscheine und ihre nachträgliche Einziehung vermieden werden sollen (BGHZ 20, 255 ff.; BayObLG …
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Denn die nachstehend behandelte Frage nach der Wahrung der Testamentsform stellt sich erst, wenn der Erblasserwille festgestellt ist (BGHZ 86, 41 = NJW 1983, 672).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Der für die Errichtung eines Testaments erforderliche ernstliche Testierwille ist zu bejahen, wenn der Erblasser rechtsverbindliche Anordnungen über sein Vermögen nach seinem Tode treffen wollte, zumindest das Bewußtsein hatte, das Schriftstücke könne unter Umständen als sein Testament angesehen werden (BayObLGZ 1970, 173, 178; NJW-RR 1989, 1092).
  • OLG Hamm, 27.06.1991 - 15 W 116/91
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Dies betrifft sowohl den Inhalt seiner letztwilligen Verfügung als auch die Verlautbarung des Testierwillens selbst (Senat NJW-RR 1991, 1352 = FamRZ 1992, 356).
  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Vielmehr wird in der Rechtsprechung die Testamentsform als gewahrt angesehen, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Schriftstück um eine andere wirksame, insbesondere formgerecht errichtete letztwillige Verfügung handelt (BGH NJW 1966, 201, 202; DNotZ 1980, 761, 763 = Rpfleger 1980, 337, 338; Senat a.a.0.; Staudinger-Baumann, a.a.0., § 2247 Rdn. 68; MK/BGB-Burkart, a.a.0., § 2247 Rn. 20).
  • BGH, 28.01.1958 - V BLw 52/57
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Richtig ist allerdings, daß nach Abs. 1 S. 1 dieser Vorschrift eine eigenhändige Niederschrift des Erblassers erforderlich ist, die den gesamten Testamentswortlaut umfassen muß (BGH NJW 1958, 547 = FamRZ 1958, 102; MK/BGB-Burkart, 3. Aufl., 2247 Rdn. 14; Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2247 Rdn. 40; Dittmann/Reimahn/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., § 2247 Rdn. 4, 10).
  • BayObLG, 02.07.1975 - BReg. 3 Z 24/75
    Auszug aus OLG Hamm, 03.11.1999 - 15 W 289/99
    Dazu gehören auch Pflichtteilsansprüche (BayObLGZ 1975, 244, 252), hier also das bei einer alleinigen Erbenstellung der Beteiligten zu 3) bestehende Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers, das die Hälfte des Nachlasses ausmacht.
  • OLG Frankfurt, 06.08.2001 - 20 W 483/00

    Eigenhändiges Testament - Bezugnahme auf einseitig unterschriebenes

    Allgemein wird die Testamentsform als gewahrt angesehen, wenn es sich bei dem in Bezug genommenen Schriftstück um eine andere wirksame, insbesondere formgerecht errichtete letztwillige Verfügung des Erblassers handelt (OLG Hamm, FGPrax 2000, 31 ff = NJW-RR 2000, 742 ff = FamRZ 2000, 985 ff; Soergel-Harder (1992), § 2247 BGB Rn 38)).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 10 W 12/07
    Die Ankündigung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins durch sogenannten Vorbescheid wird bei zweifelhafter Rechtslage für zulässig erachtet, weil die Rechtsscheinwirkung unrichtiger Erbscheine und ihre nachträgliche Einziehung vermieden werden sollen (s. dazu BGHZ 20, 255 ff; BayOLGZ 1981 s. 69; OLG Hamm NJW-RR 2000 S. 742; Palandt-Edenhofer BGB 66. Aufl. § 2353 Rdnr. 22).
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