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   OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97   

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https://dejure.org/1997,5472
OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97 (https://dejure.org/1997,5472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1997 - 11 UF 8/97 (https://dejure.org/1997,5472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 11 UF 8/97 (https://dejure.org/1997,5472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1573 Abs. 1, 4 § 1576
    Erlöschen des Unterhaltsanspruchs bei Aufnahme nachhaltig sichernder Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 56/84

    Nachhaltige Sicherung des Unterhalts durch Erwerbstätigkeit - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97
    War das der Fall, soll er auch die Gefahr unvorhersehbarer Ereignisse und Entwicklungen tragen, ohne sich noch an seinen früheren Ehepartner halten zu können (BGH, Urteil vom 09.10.1985 - IV b ZR 56/84 -, NJW 1986, 375 f. = FamRZ 1985, 1234 ).

    Für die Beurteilung, ob eine "nachhaltige" Sicherung des Unterhalts vorliegt, ist grundsätzlich maßgebend, ob die Erwerbstätigkeit des geschiedenen Ehegatten im Zeitpunkt ihrer Aufnahme nach objektiven Maßstäben und allgemeiner Lebenserfahrung mit einer gewissen Sicherheit als dauerhaft angesehen werden konnte oder ob befürchtet werden musste, dass der Bedürftige sie durch außerhalb seiner Entschließungsfreiheit liegende Umstände in absehbarer Zeit wieder verlieren würde (so BGH, Urteil vom 09.10.1985, aaO.).

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZR 32/86

    Voraussetzungen des Vorsorgeunterhalts; Mutwillige Herbeiführung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97
    Zwar können nach der Rechtsprechung auch gesundheitliche Störungen, die erst nach der Scheidung zur Erwerbsunfähigkeit führen, einen Unterhaltsanspruch aus § 1572 BGB begründen, nämlich dann, wenn sie schon im Zeitpunkt der Scheidung bestanden und sich nachher erheblich verschlimmert haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1987 - IV b ZR 32/86 -, NJW 1987, 2229 f.).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1997 - 11 UF 8/97
    Allerdings sind bei Versagen eines Anspruchs aus den §§ 1570 ff. BGB die Voraussetzungen des § 1376 BGB grundsätzlich zu prüfen (vgl. BGB , Urteil vom 31.01.1990 - XII ZR 36/89 -, NJW 1990, 2752 = FamRZ 1990, 496 ).
  • OLG Bamberg, 18.12.2014 - 2 UF 15/14

    Vergleichsabänderung- Nachehelicher Ehegattenunterhalt

    Für die Fälle, in denen sich die Erwerbseinnahmen des Unterhaltsberechtigten erhöhen und aufgrund der Erhöhung dessen Einkünfte aus der angemessenen Erwerbstätigkeit nunmehr den vollen Unterhalt decken, ist anerkannt, dass der Aufstockungsunterhalt nur erlischt, wenn der volle Unterhalt durch die Erwerbstätigkeit nachhaltig gesichert ist (Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., 2011, § 4 Rdnr. 323; OLG Hamm, FamRZ 1999, 230 Rn. 32).
  • OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00

    Ziel einer Abänderungsklage

    Außerdem vermögen in der Anlage vorhandene Krankheiten, die sich zu dem Einsatzzeitpunkt noch nicht ausgewirkt haben, keinen Anspruch auf Krankheitsunterhalt zu begründen, wenn sie erst nach nachhaltiger Sicherung des Unterhalts durch Erwerbstätigkeit auftreten (OLG Hamm, FamRZ 1999, 230, 231; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 233; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rnr. 422; Büttner, NJW 1999, 2315, 2320).
  • OLG Hamm, 24.07.2002 - 5 UF 131/01
    Abgesehen davon lösen auch solche gesundheitlichen Störungen, die zum maßgeblichen Einsatzzeitpunkt bereits bestanden, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, in welchem der Unterhalt noch nicht durch eigene Erwerbstätigkeit nachhaltig gesichert ist, zur Erwerbsunfähigkeit führen, einen Unterhaltsanspruch aus § 1572 BGB aus (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 230).
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