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   OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08   

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https://dejure.org/2008,14942
OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08 (https://dejure.org/2008,14942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2008 - 8 U 34/08 (https://dejure.org/2008,14942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 8 U 34/08 (https://dejure.org/2008,14942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines ausgeschiedenen Aktionärs an die von ihm selbst gewählte Form der Abfindung

  • Judicialis

    SpruchG § 2; ; SpruchG § ... 13 S. 2; ; SpruchG § 14; ; SpruchG § 16; ; AktG § 305; ; AktG § 320 Abs. 5 a.F.; ; AktG § 320 Abs. 5 S. 1; ; AktG § 320 Abs. 5 S. 2 a.F.; ; ZPO § 167; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 199

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung eines ausgeschiedenen Aktionärs an die von ihm selbst gewählte Form der Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dortmund, 18.11.2000 - 20 AktE 8/94

    Aktienrechtliche Ausgestaltung der Festsetzung einer angemessenen Abfindung für

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08
    In dem vor dem Landgericht Dortmund und dem Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Spruchverfahren (20 AktE 8/94 LG Dortmund = I19 W 9/00 AktE OLG Düsseldorf) setzte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 31. Januar 2003 die angemessene Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre von J dahin fest, dass für 13 J-Aktien im Nennwert von 50, 00 DM drei Stammaktien der Beklagten im Nennwert von 50, 00 DM bzw. 30 Stammaktien im Nennwert von 5, 00 DM zu gewähren seien.

    Die Akten 20 AktE 8/94 LG Dortmund haben zu Informationszwecken vorglegen.

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08
    Zwar ist die Beklagte nicht gehindert, erstmals im Berufungsverfahren die Einrede zu erheben (BGH NJW 2008, 3434).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich der Streitgegenstand nach dem Klageantrag sowie dem zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalt, wobei auf eine natürliche, vom Standpunkt der Parteien ausgehende Betrachtungsweise abzustellen ist (z.B. BGH NJW 1999, 3126, 3127).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2008 - 8 U 34/08
    Der Anspruch entsteht vielmehr kraft Gesetzes mit der Eingliederung (Hüffer, a.a.O. § 320 b Rdn. 2; OLG Düsseldorf, AG 2004, 212, Juris-Rdn. 25).
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