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   OLG Hamm, 03.12.2012 - I-5 U 77/12   

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https://dejure.org/2012,44292
OLG Hamm, 03.12.2012 - I-5 U 77/12 (https://dejure.org/2012,44292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2012 - I-5 U 77/12 (https://dejure.org/2012,44292)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - I-5 U 77/12 (https://dejure.org/2012,44292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verzicht auf ein Flurstück einer Gesamtgrundschuld

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Zweckerklärung; Entlassung eines Grundstücks aus der Mithaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1175 Abs. 1 Satz 2; 1192 BGB
    Auslegung einer Zweckerklärung; Entlassung eines Grundstücks aus der Mithaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 5 U 77/12
    Wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass beim Erwerb des Grundstücks vom Sicherungsgeber der Rückgewähranspruch nicht ohne Weiteres, sondern nur durch eine (auch durch schlüssiges Verhalten mögliche) Mitübertragung auf den Erwerber übergeht (vgl. Urteil des BGH v. 10.11.1989, Az.: V ZR 201/88, DNotZ 1990, 554).
  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 118/00

    Priorität bei mehrereren formularmäßigen Zweckerklärungen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 5 U 77/12
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Bundesgerichtshof vom 30.01.2001, Az.: XI ZR 118/00, abgedruckt in: NJW 2001, 1417.
  • LG Hagen, 21.03.2012 - 10 O 264/11

    Anspruch des Grundstückserwerbers auf Löschungsbewilligung hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2012 - 5 U 77/12
    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Hagen vom 21.03.2012 - 10 O 264/11 - aufzuheben und die Beklagte zur Abgabe der folgenden Willenserklärung zu verurteilen:.
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