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   OLG Hamm, 03.12.2012 - II-7 WF 239/12   

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https://dejure.org/2012,45485
OLG Hamm, 03.12.2012 - II-7 WF 239/12 (https://dejure.org/2012,45485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2012 - II-7 WF 239/12 (https://dejure.org/2012,45485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2012 - II-7 WF 239/12 (https://dejure.org/2012,45485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Rom III- Verordnung gilt für Scheidungen von türkischen Eheleuten, die in Deutschland leben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 26.04.2019 - 7 UF 181/18

    Scheidung einer im Libanon geschlossenen Ehe

    Die Kollisionsnormen der Verordnung gelten für die Mitgliedsstaaten der Verordnung auch im Verhältnis zu Drittstaaten außerhalb der EU (OLG Hamm, FamRZ 2013, 217, zitiert nach juris; Erman/Hohloch, BGB, 15. Aufl., Vorbem. vor Art. 1 Rom III-VO, Rn 2; Dimmler/Bißmaier, FamRBint 2012, 66/68; Finger, FamRBint 2013, 63; in der Sache ebenso OLG München, Beschl. v. 20.12.2013 - 12 UF 1717/13, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 28.04.2015 - 1 UF 668/14

    Ehescheidung: anwendbares Recht bei deutscher und angolanischer

    Da die Ehegatten vorliegend dieses Wahlrecht nicht ausgeübt haben und sie bei Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, unterliegt ihr Ehescheidungsverfahren nach Art. 8 Buchstabe a.) der Rom III - VO, die auch für Angehörige von Drittstaaten gilt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 217 f., Rn. 7 m. w. N.), dem deutschen Recht.
  • OLG Jena, 04.01.2018 - 1 WF 713/17

    Verfahrenskostenhilfe für das Ehescheidungsverfahren

    Da die Ehegatten vorliegend dieses Wahlrecht nicht ausgeübt haben und sie bei Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, unterliegt ihr Ehescheidungsverfahren nach Art. 8 Buchstabe a.) der Rom III - VO, die auch für Angehörige von Drittstaaten gilt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 217 f., Rn. 7 m. w. N.), dem deutschen Recht (OLG Jena, a.a.O.).
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