Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 597/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensverbindung bei einer Versteigerung von Erbbaurechten; Zulässigkeit der Beschwerde gegen die richterliche Entscheidung über eine Verfahrenstrennung; Ermessen des Gerichts bei Verbindung von Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 03.11.1988 - 147 K 554/86
- LG Dortmund, 24.11.1988 - 9 T 786/88
- OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 597/88
Papierfundstellen
- WM 1990, 118
- Rpfleger 1989, 249
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.07.1987 - 15 W 283/87
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 597/88
Der Senat hat deshalb in Übereinstimmung mit der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Zulässigkeit der ersten Beschwerde gegen die richterliche Entscheidung über eine Verfahrenstrennung für zulässig erachtet (Beschluß vom 30. Juli 1987 - 15 W 283/87.- m.w.M.) Für die Beschwerde gegen eine Verbindung kann nichts anderes gelten.
- BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06
Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren
(1) § 18 ZVG benennt die Voraussetzungen für die Verbindung oder die Trennung von Zwangsversteigerungsverfahren, über die das Vollstreckungsgericht sodann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1991, IX ARZ 7/91, in juris veröffentlicht; OLG Hamm WM 1990, 118). - BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06
Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
§ 18 ZVG benennt die Voraussetzungen für die Verbindung oder die Trennung von Zwangsversteigerungsverfahren, über die das Vollstreckungsgericht sodann nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juli 1991, IX ARZ 7/91, in juris veröffentlicht; OLG Hamm WM 1990, 118).