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   OLG Hamm, 04.01.2011 - II-2 UF 225/10   

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https://dejure.org/2011,12258
OLG Hamm, 04.01.2011 - II-2 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,12258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.01.2011 - II-2 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,12258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - II-2 UF 225/10 (https://dejure.org/2011,12258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de PDF, S. 2 (Leitsatz)

    §§ 5 I, 18 III VersAusglG
    Versorgungsausgleich in knappschaftlicher Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 313 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 979
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 10 UF 282/08

    Behandlung von Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost) in der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2011 - 2 UF 225/10
    Maßgebliche Bezugsgröße für die knappschaftliche Rentenversicherung i. S. v. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind gem. §§ 63 f., 79 SGB VI Entgeltpunkte und nicht der Rentenbetrag, so dass ein "anderer Fall" i. S. v. § 18 Abs. 3 VersAusglG gegeben ist (in diesem Sinne auch OLG Celle FamRZ 2010, 979 mit zust. Anmerkung Borth, OLG München FamRZ 2010, 1664, Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl. 2010, § 5 VersAusglG Rn. 1, Gutdeutsch, Bagatellgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, FamRZ 2010, 949, 950; a. A. Ruland a. a. O. Rn. 481).
  • OLG München, 01.04.2010 - 4 UF 78/10

    Versorgungsausgleich im Ost-West-Fall: Ausgleich der in den alten und neuen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2011 - 2 UF 225/10
    Maßgebliche Bezugsgröße für die knappschaftliche Rentenversicherung i. S. v. § 5 Abs. 1 VersAusglG sind gem. §§ 63 f., 79 SGB VI Entgeltpunkte und nicht der Rentenbetrag, so dass ein "anderer Fall" i. S. v. § 18 Abs. 3 VersAusglG gegeben ist (in diesem Sinne auch OLG Celle FamRZ 2010, 979 mit zust. Anmerkung Borth, OLG München FamRZ 2010, 1664, Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl. 2010, § 5 VersAusglG Rn. 1, Gutdeutsch, Bagatellgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, FamRZ 2010, 949, 950; a. A. Ruland a. a. O. Rn. 481).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2011 - 2 UF 227/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Rentenkürzung wegen

    Im dagegen gerichteten Beschwerdeverfahren (2 UF 225/10) haben sich die Beteiligten auf Vorschlag des Senats am 01.08.2011 insoweit verglichen, als sich der Antragsteller verpflichtet hat, an die Antragsgegnerin Unterhaltsrückstände sowie laufenden Unterhalt noch bis 31.12.2011 zu zahlen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Begründung der angegriffenen Entscheidung, das Protokoll im parallelen Unterhaltsverfahren (2 UF 225/10) vom 01.08.2011 sowie auf die gewechselten Schriftsätze nebst den Anlagen in beiden Verfahren verwiesen.

    Die Kostenentscheidung entspricht der Vereinbarung der Beteiligten zu 1. und 2. im parallelen Unterhaltsverfahren vom 01.08.2011 (2 UF 225/10) und im Übrigen der Billigkeit.

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