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   OLG Hamm, 04.02.2015 - I-11 U 35/14   

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https://dejure.org/2015,4294
OLG Hamm, 04.02.2015 - I-11 U 35/14 (https://dejure.org/2015,4294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2015 - I-11 U 35/14 (https://dejure.org/2015,4294)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - I-11 U 35/14 (https://dejure.org/2015,4294)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks auf Grund einer Erschließungsvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io
  • nrwspd.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft bei Nichterfüllung der Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks auf Grund einer Erschließungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gescheiterte Bebauungsplanung: Stadt schuldet keinen Schadensersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gescheiterte Bebauungsplanung - sauerländische Stadt schuldet keinen Schadensersatz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beklagte Stadt haftet nicht notwendigerweise für Verstoß gegen das Koppelungsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beklagte Stadt haftet nicht notwendigerweise für Verstoß gegen das Koppelungsverbot

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen gescheiterter Bebauungsplanung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen gescheiterter Bebauungsplanung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 396/04

    Ansprüche des Vorhabenträgers bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2015 - 11 U 35/14
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1978, S. 1802; NJW 1980, S. 1683; NVwZ 2006, S. 1207) anerkannt, dass dann, wenn einem privaten Verhandlungspartner von einem Hoheitsträger eine schutzwürdige Vertrauensposition verschafft wird, indem ihm vermittelt wird, dass eine gegenwärtig bestehende Absicht, etwa einen Bebauungsplan zu erlassen, auf einer Prüfung aller zu erwägender Belange und einer Abstimmung mit den Trägern der öffentlichen Interessen beruhe, der Vertrauensschutz des Verhandlungspartners so stark wird, dass ein Abrücken des Planungsträgers von der als sicher hingestellten Planung nur um den Preis einer Kompensation möglich ist.

    Daher ist ein Hoheitsträger verpflichtet, eine in bestimmter Weise geplante und begonnene Maßnahme durchzuführen und sich nicht mit dem früheren Verhalten in Widerspruch zu setzen, wenn die gebotene Rücksichtnahme auf die Interessen der Betroffenen es gebietet, das von diesen in den Bestand der Maßnahme gesetzte Vertrauen zu schützen (vgl. BGH, NVwZ 2006, S. 1207).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2015 - 11 U 35/14
    Dem Geschädigten kommen darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute, die auch die Anforderungen an die Darlegung verringern (vgl. BGHZ 129, S. 226).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2015 - 11 U 35/14
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1978, S. 1802; NJW 1980, S. 1683; NVwZ 2006, S. 1207) anerkannt, dass dann, wenn einem privaten Verhandlungspartner von einem Hoheitsträger eine schutzwürdige Vertrauensposition verschafft wird, indem ihm vermittelt wird, dass eine gegenwärtig bestehende Absicht, etwa einen Bebauungsplan zu erlassen, auf einer Prüfung aller zu erwägender Belange und einer Abstimmung mit den Trägern der öffentlichen Interessen beruhe, der Vertrauensschutz des Verhandlungspartners so stark wird, dass ein Abrücken des Planungsträgers von der als sicher hingestellten Planung nur um den Preis einer Kompensation möglich ist.
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2015 - 11 U 35/14
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1978, S. 1802; NJW 1980, S. 1683; NVwZ 2006, S. 1207) anerkannt, dass dann, wenn einem privaten Verhandlungspartner von einem Hoheitsträger eine schutzwürdige Vertrauensposition verschafft wird, indem ihm vermittelt wird, dass eine gegenwärtig bestehende Absicht, etwa einen Bebauungsplan zu erlassen, auf einer Prüfung aller zu erwägender Belange und einer Abstimmung mit den Trägern der öffentlichen Interessen beruhe, der Vertrauensschutz des Verhandlungspartners so stark wird, dass ein Abrücken des Planungsträgers von der als sicher hingestellten Planung nur um den Preis einer Kompensation möglich ist.
  • LG Hamburg, 07.06.2017 - 331 O 401/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Dies ändert nichts daran, dass im hier maßgeblichen Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter eine Verpflichtung des Klägers hierzu nicht bestand (vgl. hierzu auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.07.2014, Az.: 11 U 35/14 Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.03.2017, Az. 321 O 208/16).
  • LG Hamburg, 30.03.2017 - 321 O 208/16

    Erstattungsanspruch der Kommanditisten gegen die Gesellschaft: Sonderopfer durch

    Dies ändert nichts daran, dass im hier maßgeblichen Verhältnis zwischen Kläger und Beklagter eine Verpflichtung des Klägers hierzu nicht bestand (vgl. hierzu auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.07.2014, Az.: 11 U 35/14).
  • LG Hamburg, 14.03.2018 - 307 O 415/16

    Geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft:

    aa) Eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag der Beklagten gab es nicht (vgl. HansOLG. Urteil vom 18.7.2014, Az. 11 U 35/14).
  • LG Hamburg, 13.07.2017 - 334 O 265/16

    Immobilienfonds-Kommanditgesellschaft: Anspruch des Kommanditisten auf

    Denn die Leistung an eine Gläubiger der Gesellschaft führt nicht dazu, dass die Klägerin im maßgeblichen Verhältnis zur Beklagten zu dieser Zahlung verpflichtet war und die Zahlung gegenüber den anderen Gesellschaftern kein Sonderopfer darstellt (HansOLG, Urteil vom 4.7.2014, Az. 11 U 35/14).
  • LG Hamburg, 09.06.2017 - 316 O 337/16

    Gesellschaftsrechtlicher Aufwendungsersatzanspruch: Begleichung einer

    Die Tatsache, dass der Kläger zur Zahlung des titulierten Betrages an die S. Bank AG aufgrund des rechtskräftig gewordenen Urteils verpflichtet wurde, steht dem nicht entgegen, da dies nichts daran ändert, dass der Kläger im maßgeblichen Verhältnis zur Beklagten zu dieser Zahlung nicht verpflichtet war und die Zahlung daher gegenüber den anderen Gesellschaftern ein Sonderopfer darstellt (HansOLG, Urteil vom 4.7.2014, Az. 11 U 35/14).
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