Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§ 37 StPO; § 145a StPO
Verspätete Revisionsbegründung, Doppelzustellung, Wirksamkeit einer Bevollmächtigung, Bevollmächtigung in der Hauptverhandlung, Vollmacht bei den Akten, Verteidiger kein Empfangsbevollmächtigter, Beendigung des Mandatsverhältnisses - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Vollmachtsurkunde zum Zeitpunkt der Zustellung als formelle Voraussetzung einer wirksamen Ermächtigung des gewählten Verteidigers zur Entgegennahme von Zustellungen
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 37 Abs. 2; StPO § 145 a
Verspätete Revisionsbegründung; Doppelzustellung; Wirksamkeit einer Bevollmächtigung; Bevollmächtigung in der Hauptverhandlung; Vollmacht bei den Akten; Verteidiger kein Empfangsbevollmächtigter; Beendigung des Mandatsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster - 4 Ns 54/07
- OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 144
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02
Strafverteidigung: Notwendiger Nachweis der Zustellungsvollmacht bei …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08
Der Verteidiger hat also mit einer neuen Vollmacht seine Legitimation zur Entgegennahme von Zustellungen anzuzeigen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369). - BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95
Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08
Andererseits wird es jedoch als ausreichend angesehen, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet wurde (BGHSt 41, 303, 304).