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   OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06   

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https://dejure.org/2006,4366
OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06 (https://dejure.org/2006,4366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06 (https://dejure.org/2006,4366)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2006 - 15 Sbd 2/06 (https://dejure.org/2006,4366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit zweier Gerichte über die Zuständigkeit für die von Amts wegen vorzunehmenden weiteren Amtshandlungen des Nachlassgerichts; Wohnsitz der Erblasserin begründet örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts; Voraussetzungen zur Aufhebung des Wohnsitzes

  • Judicialis

    FGG § 5; ; FGG § 73 Abs. 1; ; BGB § 7; ; BGB § 2261

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 5; FGG § 73 Abs. 1; BGB § 7; BGB § 2261
    Bestimmungsverfahren nach § 5 FGG über die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anforderungen an die Aufhebung des bisherigen Wohnsitzes gem. § 7 Abs. 3 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06
    Die polizeiliche Abmeldung am bisherigen und die Anmeldung an einem anderen Ort sind für die Aufhebung eines Wohnsitzes weder erforderlich noch ausreichend (BayObLG aaO m.w.Nachw.), sie können allerdings ein Beweisanzeichen hierfür sein (vgl. BVerfG NJW 1990, 2193/2194; BGH NJW-RR 1990, 506; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 16.07.1997 - 20 W 240/97

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlaßgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06
    In einem Amtsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird das Gericht dann im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1 FGG mit der Sache befasst, wenn es amtlich von Tatsachen Kenntnis erlangt, die Anlass zu gerichtlichen Maßnahmen geben (OLG Frankfurt FamRZ 1998, 34; Keidel/Sternal, FG, 15. Aufl., § 5, Rn. 41) oder wenn im Antragsverfahren ein Antrag bei ihm mit dem Ziel dortiger Erledigung eingeht (vgl. Bassenge/Herbst, FGG, 9. Aufl., § 5 FGG Rn. 6).
  • BayObLG, 04.11.1994 - 1Z AR 61/94
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06
    Danach ist allein durch die ihm als Verwahrungsgericht obliegenden Testamentseröffnungen das Amtsgericht Eschweiler noch nicht mit einem dem Nachlassgericht obliegenden Verfahren im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 FGG befasst worden (vgl. BayObLGZ 1994, 346 = FamRZ 1995, 680 = Rpfleger 1995, 254; Bassenge/Herbst, a.a.O., § 5 FGG Rn. 7).
  • OLG Hamm, 19.03.1987 - 15 Sbd 2/87
    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2006 - 15 Sbd 2/06
    Vielmehr war das Amtsgericht Menden zuerst als Nachlassgericht mit der Sache, das heißt mit der weiteren Verwahrung des eröffneten Testaments, befasst (vgl. Senat OLGZ 1987, 283; MünchKom/Hagena, BGB, 4. Aufl., § 2261 Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - L 11 R 5794/06

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Vertriebener - Übernahmegenehmigung - Aufgabe

    Der Aufhebungswille bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung, sondern kann sich aus den Umständen ergeben (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1952, IV ZB 21/52, BGHZ 7, 105; zum Ganzen OLG Hamm, Beschluss vom 4. April 2006, FamRZ 2006, 1460).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 1669/20
    Der Aufhebungswille bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung, sondern kann sich aus den Umständen ergeben ( BGH, Beschluss vom 14. Juli 1952, IV ZB 21/52 ,  BGHZ 7, 105 ; zum Ganzen  OLG Hamm, Beschluss vom 4. April 2006, FamRZ 2006, 1460 ).
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