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   OLG Hamm, 04.04.2014 - I-9 U 145/13   

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https://dejure.org/2014,11046
OLG Hamm, 04.04.2014 - I-9 U 145/13 (https://dejure.org/2014,11046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2014 - I-9 U 145/13 (https://dejure.org/2014,11046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2014 - I-9 U 145/13 (https://dejure.org/2014,11046)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Grillunfall, Sorgfaltspflichtsmaßstab, deliktische Verhaltenspflichten der Eltern zum Schutz der Gesundheit des Kindes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grillunfall, Sorgfaltspflichtsmaßstab, deliktische Verhaltenspflichten der Eltern zum Schutz der Gesundheit des Kindes

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsumfang der Eltern für Verletzungen ihrer Kindern beim Anzünden eines Grills

  • ra.de
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1664; BGB § 277; BGB § 823
    Sorgfaltspflichten der Eltern beim Grillen zum Schutz der Gesundheit von Kindern

  • RA Kotz

    Grillunfall - Haftung der Eltern und Nachbarn bei Verletzung von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 1664, 277, 823 BGB
    Haftung der Eltern für Verletzungen von Kindern beim Anzünden eines Grills

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verletzung der Kinder durch Brennspiritus: Sorgfaltspflichtmaßstäbe der Eltern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung eines Elternteils für einen Grillunfall kann wegen Haftungsprivilegierung der eigenüblichen Sorgfalt ausgeschlossen sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Tragischer Grillunfall durch Verwendung von Brennspiritus

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Verletzung der Kinder durch Brennspiritus: Sorgfaltspflichtmaßstäbe der Eltern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sorgfaltspflichten der Eltern beim Grillen mit Brennspiritus - Ausreichender Sicherheitsabstand zum Grill genügt regelmäßig den Sorgfaltsanforderungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Münster, 08.12.2011 - 8 O 315/10

    Schadensersatzanspruch als Folge eines Grillunfalls aus übergegangenem Recht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Insbesondere habe die Beklagte den Spiritus dem Versicherungsnehmer aus eigenem Antrieb übergeben, wie sich im Rahmen ihrer Vernehmung in der mündlichen Verhandlung vom 08.12.11 in dem Rechtsstreit 8 O 315/10 LG Münster deutlich gezeigt habe.

    Die Akten 8 O 315/10 LG Münster und 63 Js 2086/09 StA Münster sind beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Parteien haben sich bereits erstinstanzlich mit der Verwertung der Beweisaufnahme in dem Verfahren 8 O 315/10 LG Münster einverstanden erklärt.

    Wie sich aus der Beweisaufnahme in dem Rechtsstreit 8 O 315/10 LG Münster, mit deren Verwertung sich die Parteien einverstanden erklärt haben, ergibt, ist die Kleidung der Beklagten bei dem Vorfall selbst leicht in Brand geraten, weil sie näher als die Kinder am Grill stand.

    Dies haben übereinstimmend der damalige Beklagte B I sowie die vom Landgericht in dem Rechtsstreit 8 O 315/10 vernommenen Zeugen K, M und M1 bekundet.

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in dem Rechtsstreit 8 O 315/10 LG Münster steht jedenfalls fest, dass die Kinder in einem solchen Abstand vom Feuerkorb standen, dass sie durch die unmittelbare Verpuffung und Explosion nicht gefährdet waren.

  • OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96

    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Hamm (NJW-RR 1998, 1181), wonach die schweren Schäden, die bei der Verwendung von Spiritus zum Grillanzünden entstehen können, allgemein bekannt seien und ferner auf zahlreiche öffentliche Warnungen vor dem Einsatz.

    Insoweit unterscheidet sich der ihr vorzuwerfende Sorgfaltsverstoß vom Sachverhalt, den das OLG Hamm (Urteil vom 15.12.1997 - 6 U 66/96, NJW-RR 1998, 1181) im Jahr 1997 entschieden hat.

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Denn ein in den Kausalverlauf eingreifendes Fehlverhalten Dritter unterbricht den Zurechnungszusammenhang nur dann, wenn es sich um ein völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten handelt, so dass bei wertender Betrachtung nur ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen billigerweise nicht zugemutet werden kann (BGHZ 137, 11, 19).
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 9 U 129/08

    Ingerenz; vorangegangenes Tun; Grillfeuer; Spiritus; Mitverschulden;

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Die Weitergabe des Brennspiritus an ihren Nachbarn als Grillanzünder hatte eine Gefahrenlage geschaffen, die eine gemeinsame Verantwortung und Verpflichtung aller daran Beteiligten, dem so geschaffenen Gefahrenrisiko aktiv entgegenzuwirken, begründet hat (vgl. dazu auch OLG Hamm OLGR 2009, 500 ff.).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urteile vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - aaO, m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 119, 147, 149).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urteile vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - aaO, m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 119, 147, 149).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    § 1664 BGB ist nicht nur eigenständige Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch des Kindes gegen seine Eltern, sondern bestimmt auch den Haftungsmaßstab in Bezug auf deliktische Verhaltenspflichten der Eltern zum Schutz der Gesundheit des Kindes (vgl. BGH, NJW 1988, 2667, 2669).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Die Vorhersehbarkeit muss nicht alle Einzelheiten des Kausalverlaufs und einen bestimmten Erfolg erfassen, es muss nur erkennbar sein, dass die Gefahr im Allgemeinen geeignet war, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. BGH, NJW 1993, 2234; OLG Düsseldorf, VersR 96, 118 f.).
  • OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01

    Verwahrungsvertrag: Selbstschädigung als Indiz für Beachtung der eigenüblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Ein Anscheinsbeweis (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 73. A. § 277 Rn. 3) bzw. jedenfalls ein starkes Indiz (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1456) für die Einhaltung der eigenüblichen Sorgfalt wird dann angenommen, wenn der betroffene Elternteil selbst verletzt wird.
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13
    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH, Urteile vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - aaO, m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 119, 147, 149).
  • LG Münster, 05.06.2013 - 12 O 442/12

    Inanspruchnahme des Schädigers aus übergegangenem Recht im Wege eines

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1995 - 22 U 220/94

    Haftung eines Kioskbetreibers für Brandverletzungen infolge Verkaufs von

  • OLG Koblenz, 07.07.2015 - 3 U 1468/14

    Hilfeleistung unter Nachbarn: Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

    Die Vorhersehbarkeit muss nicht alle Einzelheiten des Kausalverlaufs und einen bestimmten Erfolg erfassen, es muss nur erkennbar sein, dass die Gefahr im Allgemeinen geeignet war, einen Erfolg dieser Art herbeizuführen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1993 - VI ZR 283/92, NJW 1993, 2234; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juni 1995 - 22 U 220/94, NJW 1995, 1490 = VersR 96, 118 f.; OLG Hamm, Urteil vom 4. April 2014 - 9 U 145/13, RuS 2014, 574; vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2001 - 5 U 570/01, NJW-RR 2002, 595 = VersR 2003, 1184: Haftung für Wasserschaden infolge von gefälligkeitshalber übernommenen Reinigungsarbeiten in einem unbewohnten Haus).
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