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   OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17   

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OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17 (https://dejure.org/2017,31355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.04.2017 - 1 RVs 23/17 (https://dejure.org/2017,31355)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. April 2017 - 1 RVs 23/17 (https://dejure.org/2017,31355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Strafzumessung, BtM-Verfahren, kurzfristige Freiheitsstrafe

  • Burhoff online

    Strafzumessung, kurze Freiheitsstrafe, Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, Übermaßverbot

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Strafzumessung, kurze Freiheitsstrafe, Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch, Übermaßverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch; Zulässigkeit einer kurzen Freiheitsstrafe bei Verbüßung von Haft in anderer Sache

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; StGB § 47; BtMG § 29 Abs. 5, 31 a
    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch; Übermaßverbot

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 ; StGB § 47 ; BtMG § 29 Abs. 5, 31 a
    Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Besitzes geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei geringem BtM-Besitz zum Eigenkonsum?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafen bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 40 Ns 87/16
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 300
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 1 RVs 96/15

    Betäubungsmittel; Marihuana; Schätzung; Menge; Wirkstoffgehalt

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).

    Von genaueren Feststellungen darf ausnahmsweise jedoch dann nur abgesehen werden, wenn ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zu Gunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.01.1999 - Ss 2/99 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016 - III-1 RVs 96/15 -, juris).

  • OLG Hamm, 20.08.2015 - 1 RVs 51/15

    Verzicht auf Angaben zum konkreten Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 2 RVs 30/15

    Zwingendes Erfordernis der Erörterung von § 29 Abs. 5 BtMG im Urteil bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    NRW S. 106 - ab, so ist von einer geringe Menge zum Eigenverbrauch gemäß Ziffer II. 1. der Richtlinien bei Cannabisprodukten bis zu einer Gewichtsmenge von 10 g auszugehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2015 - III-2 RVs 30/15 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.2011 - 4 StR 517/11-, juris, Senatsbeschlüsse vom 20.08.2015 - III-1 RVs 51/15 - und vom 01.05.2016 - III-1 RVs 96/15 - juris).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    - etwa durch die nahe liegende Möglichkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte oder durch Beschaffungskriminalität - nicht ersichtlich sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26.03.2014 - 1 RVs 10/14).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2009 - 1 Ss 197/09

    Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird nahezu durchgängig die Auffassung vertreten, dass in den Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum im Sinne der §§ 29 Abs. 5, 31 a BtMG auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006 - III - 104/06 - 1 Ss 166/06 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.02.1998 - 5 StR 7/98 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 -).
  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr

    Auszug aus OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
    Wird der Wirkstoffgehalt nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 g als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a. a. O., § 29 Rn. 2068 m. w. N.; Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 39 m. w. N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • OLG Köln, 12.01.1999 - Ss 2/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Absehen von

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Von genauen Feststellungen kann aber ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn es ausgeschlossen ist, dass eine genaue Angabe des Wirkstoffgehalts das Strafmaß zugunsten des Angeklagten hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1990, 395; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 24; Thüringer OLG, Beschl. v. 29.08.2005 - 1 Ss 156/05, juris Rn. 23; OLG Hamm, Beschl. v. 04.04.2017 - 1 RVs 23/17, juris Rn. 6; Beschl. v. 08.11.2018 - III-4 RVs 150/18, juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 21. März 2007 - Ss 13/2007 (9/07) - Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 33; vgl. zum Handeltreiben mit Ecstasy-Tabletten auch: BGH StraFo 2005, 42; NJW 2005, 1589 ff.).
  • OLG Hamm, 08.11.2018 - 4 RVs 150/18

    Strafzumessung; kurzzeitige Freiheitsstrafe; Betäubungsmittel; Wirkstoffgehalt;

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden indes maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 07.02.2018 - 1 StR 582/17 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 04.04.2017 - III - 1 RVs 23/17 - juris, jew. m.w.N.).

    Der Senat teilt nicht die in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitete Auffassung, dass "auch bei einschlägig vorbestraften abhängigen Drogenkonsumenten die Verhängung einer Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt und sich - soweit sie sich als unerlässlich erweist - im untersten Bereich des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG zu bewegen hat" (vgl. nur OLG Hamm, 1. Strafsenat, Beschl. v. 04.04.2017 - III - 1 RVs 23/17 - juris m. zahlr. w. N.).

  • KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20

    Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von

    Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen über den festgestellten strafbaren Betäubungsmittelbesitz zum Eigenkonsum hinausgehend nach den getroffenen Feststellungen konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Fremdgefährdung - etwa durch die nahe liegende Möglichkeit der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte oder durch Beschaffungskriminalität - nicht ersichtlich sind (OLG Hamm, Beschluss vom 04. April 2017 - III-1 RVs 23/17 -).
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