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OLG Hamm, 04.05.2000 - 3 Ss 376/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Betrug, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, Verhältnis, Euroschecks, garantierte Schecks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.12.1986 - 1 Ss 1000/86
Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2000 - 3 Ss 376/00
Neben dieser speziellen und milderen Regelung des § 266 b bleibt für eine gleichzeitige Anwendung des § 263 StGB kein Raum, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (…vgl. Dreher/Tröndle, StGB, 49. Aufl., § 266 b, Randnummern 2, 9;… Schönke-Schröder-Cramer, StGB, 25. Aufl., § 266 b Rdnr. 14; OLG Hamm MDR 87, 514).Der Anwendungsbereich des § 266 b StGB erstreckt sich soweit sich der Missbrauch bei Scheckkarten innerhalb der Garantiesumme hält, und nur darum geht es vorliegend, - sowohl auf die Fälle, in denen die Scheckeinlösung bei einer Einrichtung derselben Institution als auch auf solche, in denen die Einlösung bei einem anderen Kreditinstitut erfolgt (vgl. OLG Hamm, MDR 87, 514).
- BGH, 13.06.1985 - 4 StR 213/85
Kreditkarte - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung, zur Annahme eines …
Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2000 - 3 Ss 376/00
Bereits die Aushändigung eines Scheckheftes, die im übrigen in gleicher Weise wie Kreditkarten, einen Vermögenswert verkörpern, an einen stark verschuldeten oder zahlungsunwilligen Angeklagten kann bereits eine Vermögensgefährdung zur Folge haben, die das Tatbestandsmerkmal der Vermögensbeschädigung erfüllt (BGHSt 33, 244 ff.).Auf BGHSt 33, S. 244 ff. wird Bezug genommen.