Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.05.2010 - I-4 U 12/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Wartefrist beim Abschlussschreiben - Vor einem Abschlussschreiben hat der Gläubiger regelmäßig eine Wartefrist von zwei Wochen einzuhalten.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 670; 677; 683 S. 1 BGB
Wartefrist für die Einforderung der Abschlusserklärung beträgt 2 Wochen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur Dauer der Wartefrist für ein Abschlussschreiben
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wartefrist vor Abschlussschreiben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Frist für Abschlusserklärung
- info-it-recht.de
2-Wochen-Wartefrist beim Abschlussschreiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Die Kosten des Abschlussschreibens
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wartefrist beim Abschlussschreiben
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wartefrist von zwei Wochen für Abschlussschreiben angemessen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zweiwöchige Wartefrist für Abschlussschreiben ausreichend
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Frage der Länge der Wartezeit bei einem sogenannten Abschlussschreiben
Verfahrensgang
- LG Bochum, 10.11.2009 - 12 O 106/09
- OLG Hamm, 04.05.2010 - I-4 U 12/10
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 094
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13
Einstweiliges Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen: Erforderlichkeit der …
Das Landgericht habe sich zudem ganz maßgeblich auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 4. Mai 2005, Az. 4 U 12/12, BeckRS 2010, 15344, bezogen, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass auch nach dieser Entscheidung die Überlegungsfrist des Schuldners, ob er gegen das Verfügungsurteil Berufung einlegen wolle, nicht verkürzt werden dürfe.Eine generelle Erstreckung der Wartefrist auf den Ablauf der Berufungsfrist kommt nicht in Betracht (so auch OLG Hamm, BeckRS 2010, 15344; OLG Hamm, GRUR-RR 2010, 267, 268;… Ahrens/Ahrens, a.a.O., Kap. 58 Rn. 45; a.A. KG, WRP 1989, 659, 661).
Wenn dieser Vorteil damit verbunden ist, gegebenenfalls die Kosten eines Abschlussschreibens erstatten zu müssen, werden dadurch die Interessen des Schuldners nicht über Gebühr hintangesetzt (OLG Hamm, BeckRS 2010, 15344).
Selbst bei Zugrundelegung der vorgenannten Rechtsansicht, wonach vom Schuldner vor Ablauf der Berufungsfrist keine Erklärung hinsichtlich des Anerkenntnisses der einstweiligen Verfügung verlangt werden könne (so im Ergebnis auch OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 274, 278; OLG Hamm, BeckRS 2010, 15344), wäre die Beklagte dem Grunde nach zur Tragung der Kosten des Abschlussschreibens verpflichtet.
- OLG Hamm, 28.07.2011 - 4 U 55/11
Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher …
Im Verfahren 4 U 12/10 hat der Senat im Urteil vom 04.05.2010 bereits beanstandet, dass der Kläger ein Abschlussschreiben dazu ausnutzen wollte, nach Abrechnung quasi strafweise nach einem völlig überhöhten Streitwert von 90.000,-- EUR überhöhte Gebühren abzurechnen. - LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
Zulässige Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei …
Mit diesem Verhalten als - im konkreten Fall allerdings nicht ausreichendes - Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten hat sich bereits das Oberlandgericht Hamm in der Entscheidung vom 04.05.2010 (I-4 U 12/10) auseinandergesetzt.
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
Zu hohe Streitwerte, überhöhte Vertragsstrafen - Rechtsmissbräuchlichkeit einer …
Im Verfahren 4 U 12/10 hat der Senat im Urteil vom 04.05.2010 bereits beanstandet, dass der Kläger ein Abschlussschreiben dazu ausnutzen wollte, nach Abrechnung quasi strafweise nach einem völlig überhöhten Streitwert von 90.000,-- EUR überhöhte Gebühren abzurechnen. - LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10
Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung eines …
Mit diesem Verhalten als - im konkreten Fall allerdings nicht ausreichendes - Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten hat sich bereits das Oberlandgericht Hamm in der Entscheidung vom 04.05.2010 (I-4 U 12/10) auseinandergesetzt. - LG Hamburg, 18.07.2013 - 327 O 173/13
Anspruch auf Erstattung der Kosten eines wettbewerbsrechtlichen …
Demgegenüber hat das OLG Hamm in der ratio decidendi seines Urteils vom 04.05.2010 (I-4 U 12/10) überzeugend das Folgende ausgeführt (BeckRS 2010, 15344):. - LG Münster, 25.04.2014 - 23 O 123/13
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch aufgrund der Werbung in Werbeflyern …
Nach herrschender Meinung beträgt die Frist, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, regelmäßig zwei Wochen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 04.05.2010, 4 U 12/10, zitiert nach JURIS, RN 18 m. w. N.).