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   OLG Hamm, 04.05.2018 - I-20 U 178/16   

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OLG Hamm, 04.05.2018 - I-20 U 178/16 (https://dejure.org/2018,18662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2018 - I-20 U 178/16 (https://dejure.org/2018,18662)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - I-20 U 178/16 (https://dejure.org/2018,18662)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Berufsunfähigkeit eines Betriebsschlossers; Zulässigkeit der Verweisung auf eine Tätigkeit als Hausmeister in größeren Wohnanlagen/Verwaltungen

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    "Aufzeigelast" des Versicherers bei abstrakter Verweisung auf Hausmeisterberuf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1
    Leistungsfähigkeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bei Berufsunfähigkeit eines Betriebsschlossers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung scheitert mit Verweisung und muss zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Die abstrakte Verweisung auf die Tätigkeit eines Hausmeisters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung scheitert mit Verweisung und muss zahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1239
  • VersR 2018, 1052
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 280/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Wirksamkeit individueller Vereinbarungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Der Versicherer handelt aber objektiv treuwidrig, wenn er bei naheliegender Berufsunfähigkeit die ernsthafte Prüfung seiner Leistungspflicht durch das Angebot einer Kulanzleistung hinausschiebt und es dabei unterlässt, den Versicherungsnehmer durch klare, unmissverständliche und konkrete Hinweise darüber zu informieren, wie die vertragliche Rechtsposition des Versicherungsnehmers durch den Abschluss der Individualvereinbarung geändert oder eingeschränkt wird (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 19).

    Der Einstufung der Vereinbarung als treuwidrig steht es im Übrigen nicht entgegen, dass mit vergleichbaren Rechtsfolgen ein befristetes Anerkenntnis hätte erklärt werden können (BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 22).

    Auf eine in diesem Sinne treuwidrige Vereinbarung kann sich der Versicherer nicht zu seinen Gunsten berufen, soweit es den für die Feststellung der Berufsunfähigkeit maßgeblichen Zeitpunkt betrifft (BGH, Urteil vom 15.02.2017 - IV ZR 280/15, VersR 2017, 868, Rn. 18; BGH, Urteil vom 28.02.2007 - IV ZR 46/06, VersR 2007, 777, Rn. 22).

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Führen die noch auszuübenden Verrichtungen nicht zu einem sinnvollen Arbeitsergebnis, liegt (vorbehaltlich der - hier aber nicht gegebenen - Möglichkeit einer Umorganisation) vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie einnehmen (BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; Senat, Urteil vom 10.05.2006 - 20 U 70/05, VersR 2006, 1481).

    Handelt es sich nicht um abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtungen, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, VersR 2008, 770, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 06.03.2015 - 6 U 109/13, juris, Rn. 41).

  • OLG Hamm, 08.02.2006 - 20 U 171/05

    Berufsunfähigkeit eines Fleischermeisters, kein Verweis auf kaufmännische

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Dabei kann dahinstehen, ob hinsichtlich der aufgezeigten Verweisungsberufe ein ausreichender Arbeitsmarkt vorhanden ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23.06.1999 - IV ZR 211/98, VersR 1999, 1134, Rn. 18; Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 43), ob der Kläger die Berufe aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte und ob sie seiner bisherigen Lebensstellung entsprächen.

    Denn den ihm obliegenden Negativbeweis kann der Versicherungsnehmer nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der - branchenerfahrene - Versicherer den von ihm beanspruchten Vergleichsberuf bezüglich der ihn prägenden Merkmale ausreichend konkretisiert (siehe zum Vorstehenden insgesamt BGH, Urteil vom 12.01.2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349, Rn. 15; vgl. auch Senat, Urteil vom 08.02.2006 - 20 U 171/05, VersR 2007, 384, Rn. 38).

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Handelt es sich nicht um abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtungen, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, VersR 2008, 770, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 06.03.2015 - 6 U 109/13, juris, Rn. 41).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 889/94
    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Gesundheitliche Probleme im Verweisungsberuf betreffen aber gerade nicht das allgemeine Arbeitsplatzrisiko, das der Versicherte zu tragen hat; ist der Versicherte wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage, tatsächlich einen Arbeitsplatz zu finden, verwirklicht sich vielmehr dasjenige Risiko, gegen das er versichert ist, so dass eine Berufsfähigkeit im Verweisungsberuf nicht vorliegt (Senat, Urteil vom 21.06.1996 - 20 U 351/94, VersR 1997, 817, Rn. 31; OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2006 - 10 U 208/06, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2000 - 12 U 191/99, VersR 2000, 1401, Rn. 67 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.1997 - U, r+s 1998, 38).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2000 - 12 U 191/99

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Gesundheitliche Probleme im Verweisungsberuf betreffen aber gerade nicht das allgemeine Arbeitsplatzrisiko, das der Versicherte zu tragen hat; ist der Versicherte wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage, tatsächlich einen Arbeitsplatz zu finden, verwirklicht sich vielmehr dasjenige Risiko, gegen das er versichert ist, so dass eine Berufsfähigkeit im Verweisungsberuf nicht vorliegt (Senat, Urteil vom 21.06.1996 - 20 U 351/94, VersR 1997, 817, Rn. 31; OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2006 - 10 U 208/06, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2000 - 12 U 191/99, VersR 2000, 1401, Rn. 67 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.1997 - U, r+s 1998, 38).
  • OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Krankenschwester im Nachtdienst; nach Treu

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Gesundheitliche Probleme im Verweisungsberuf betreffen aber gerade nicht das allgemeine Arbeitsplatzrisiko, das der Versicherte zu tragen hat; ist der Versicherte wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage, tatsächlich einen Arbeitsplatz zu finden, verwirklicht sich vielmehr dasjenige Risiko, gegen das er versichert ist, so dass eine Berufsfähigkeit im Verweisungsberuf nicht vorliegt (Senat, Urteil vom 21.06.1996 - 20 U 351/94, VersR 1997, 817, Rn. 31; OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2006 - 10 U 208/06, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2000 - 12 U 191/99, VersR 2000, 1401, Rn. 67 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.1997 - U, r+s 1998, 38).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 45/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Handelt es sich nicht um abtrennbare und deshalb gesondert zu veranschlagende berufliche Einzelverrichtungen, sondern um einen untrennbaren Teil eines einheitlichen Lebensvorganges, so ist auf den einheitlichen Lebensvorgang abzustellen, wenn prägende Einzelverrichtungen entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2008 - IV ZR 45/06, VersR 2008, 770, Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.02.2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631, Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 06.03.2015 - 6 U 109/13, juris, Rn. 41).
  • OLG Hamm, 21.06.1996 - 20 U 351/94

    Anspruch auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Gesundheitliche Probleme im Verweisungsberuf betreffen aber gerade nicht das allgemeine Arbeitsplatzrisiko, das der Versicherte zu tragen hat; ist der Versicherte wegen seiner Erkrankung nicht in der Lage, tatsächlich einen Arbeitsplatz zu finden, verwirklicht sich vielmehr dasjenige Risiko, gegen das er versichert ist, so dass eine Berufsfähigkeit im Verweisungsberuf nicht vorliegt (Senat, Urteil vom 21.06.1996 - 20 U 351/94, VersR 1997, 817, Rn. 31; OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2006 - 10 U 208/06, juris, Rn. 33; OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.03.2000 - 12 U 191/99, VersR 2000, 1401, Rn. 67 f.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.09.1997 - U, r+s 1998, 38).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2018 - 20 U 178/16
    Diese Gefahr auf sich zu nehmen ist dem Kläger aber unzumutbar (vgl. zum Aspekt der Unzumutbarkeit z.B. BGH, Beschluss vom 11.07.2012 - IV ZR 5/11, VersR 2012, 1547, Rn. 3).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89

    Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines

  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06

    Voraussetzungen der Berufung des Versicherers auf eine mit dem

  • OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05

    Vorliegen einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit bei einer

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

  • OLG Hamm, 19.12.2018 - 20 U 39/18

    Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Berufsunfähigkeit

    Vielmehr muss er - wie hier nicht erfolgt - die physischen und psychischen Anforderungen des Verweisungsberufs darstellen, die Qualifikationsanforderungen (Ausbildungsabschlüsse) darstellen, die üblichen Arbeitszeiten und (ggf.) die Arbeitsplatzverhältnisse schildern sowie die zu erwartende Vergütung nennen (Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl. 2016, § 172 Rn. 48 m. w. N.; vgl. Senat Urt. v. 4.5.2018 - 20 U 178/16, BeckRS 2018, 13437 = juris Rn. 82 m. w. N. mit Anm. Günther, FD-VersR 2018, 407012; Neuhaus, BUV, 3. Aufl. 2014, H Rn. 224 f.) .
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