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   OLG Hamm, 04.07.1996 - 22 U 164/95   

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https://dejure.org/1996,8452
OLG Hamm, 04.07.1996 - 22 U 164/95 (https://dejure.org/1996,8452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.1996 - 22 U 164/95 (https://dejure.org/1996,8452)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 22 U 164/95 (https://dejure.org/1996,8452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 272
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2022 - 24 U 49/21

    Rechtliche Einordnung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung mit

    Insbesondere scheidet eine unmittelbare Anwendung der §§ 276 ff BGB aus, soweit es nicht um die schuldhafte Verletzung eigener Pflichten geht, der Gläubiger also zugleich Schuldner ist (BGHZ 66, 349, 354 = NJW 1976, 1315; BGH NJW 1980, 700; OLG Hamm NJW-RR 1997, 272).
  • OLG Hamm, 21.01.2020 - 15 VA 35/19

    Akteneinsicht, Rechtsschutzversicherer, Regressanspruch, Ermessensausübung

    Richtig ist, dass ein bloß tatsächliches Interesse, das sich darin erschöpft, die Akte auf einzelne Tatsachen zu durchsuchen, die bei der Durchsetzung eines Anspruchs, der im Übrigen mit dem Streitstoff in einem allenfalls mittelbaren Verhältnis steht, hilfreich sein könnte, unzureichend ist (Senat NJW-RR 1997, 272).
  • OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97

    Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung

    Zwar indiziert die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Grenz- oder Richtwerte oder privatrechtlicher Umweltstandards wie DIN-Normen gemäß § 906 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB die Unwesentlichkeit einer Grundstücksbeeinträchtigung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 272; Palandt-Bassenge, BGB-Kommentar, 61. Aufl., § 906 Rn. 17).
  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 22 U 52/98

    Wesentlicher Bestandteil des Grundstücks - Streckmetallzaunelemente

    Es war der Zahlungsverzug des Klägers, der die Zwangsversteigerung herbeiführte (vgl. Hamm, NJW-RR 97, 272).
  • OLG Naumburg, 03.12.2002 - 11 W 267/02

    Ermessensbetätigung hinsichtlich der Kostenverteilung bei Wegfall des

    Da sich die Kläger unstreitig mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befanden, haben sie das mit der Zwangsversteigerung einher gehende nachträgliche Unvermögen des Beklagten zu vertreten, womit der Beklagten gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. seinen Anspruch auf die Gegenleistung behielt (OLG Hamm NJW-RR 1997, 272, 273).
  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 34 U 6/97

    Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung

    Zwar indiziert die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Grenz- oder Richtwerte oder privatrechtlicher Umweltstandards wie DIN-Normen gemäß § 906 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB die Unwesentlichkeit einer Grundstücksbeeinträchtigung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 272; Palandt-Bassenge, BGB-Kommentar, 61. Aufl., § 906 Rn. 17).
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