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   OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13827
OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06 (https://dejure.org/2006,13827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2006 - 9 UF 32/06 (https://dejure.org/2006,13827)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2006 - 9 UF 32/06 (https://dejure.org/2006,13827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt des Vorliegens einer sozialfamiliären Bindung im Zusammenhang mit einer Vaterschaftsstreitigkeit; Einzelfallabhängige Anforderungen an ein längeres Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft i.S.v. § 1600 Abs. 3 BGB

  • Judicialis

    ZPO § 310 Abs. 2; ; ZPO § ... 538 Abs. 2 S. 1; ; BGB §§ 1591 ff.; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1600 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 1600 Abs. 2; ; BGB § 1600 Abs. 2 1. HS; ; BGB § 1600 Abs. 2 2. HS; ; BGB § 1600 Abs. 3; ; BGB § 1600 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 1600 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1600 Abs. 3 S. 2 2. Var.; ; BGB § 1600b Abs. 1; ; BGB § 1600e Abs. 1 2. Var.; ; BGB § 1630 Abs. 3; ; BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1682; ; BGB § 1685 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anknüpfungszeitpunkt des "längeren" Zusammenlebens im Sinn von § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 40/02

    Recht des leiblichen, nicht aber juristischen Vaters auf Umfang mit dem Kind

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06
    Die Neuregelung gilt deshalb auch für bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende kindschaftsrechtliche Verhältnisse (BGH, FamRZ 2005, 705 zu § 1685 Abs. 2 BGB).

    Nach einem Zeitraum von zwei Jahren ist nach allen bekannten Stimmen jedenfalls von einem "längeren" Zusammenleben auszugehen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2005, 705 m. Anm. Luthin zu § 1685 Abs. 2 S. 2 BGB; Staudinger/Rauscher, BGB, Stand der Bearbeitung: Juli 2004, § 1600 Rn. 46; MüKo/Huber, aaO, § 1630 Rn. 19 und § 1632 Rn. 41; MüKo/Wellenhofer-Klein, aaO, § 1685 Rn. 10).

  • BGH, 08.10.1992 - I ZR 220/90

    Fehlende Lieferfähigkeit - Anschwärzung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06
    Vielmehr gelten hier, wie in vergleichbaren Fällen, in denen eine negative Tatsache behauptet und bewiesen werden muss, die Grundsätze der sekundären Darlegungslast (vgl. nur BGH, NJW 1999, 579; NJW-RR 1993, 746).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1990 - 15 U 256/89
    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2006 - 9 UF 32/06
    Er ist durch die rechtzeitige Berufung der Beklagten zu 1) selbst Partei im Rechtsmittelverfahren (vgl. BGH, FamRZ 1976, 376; OLG Karlsruhe, ZIP 1991, 101).
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